KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte (Für alle ab dem 1.1.2011 eingetretenen MitarbeiterInnen des Unternehmens, die dem Angestelltengesetz unterliegen, sowie für Lehrlinge)
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
1. Jänner 2005 in der Fassung vom 1. Jänner 2022
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 1.867,- bis 2.117,- (Vwgr I)
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.011,- bis 3.619,- (IIb – III)
- Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 3.105,- bis 5.908,- (IV-V)
Zulagen/Zuschläge
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Sonn- und Feiertagszulage bei Arbeitsleistungen im Schichtdienst regelmäßig an Sonn- und Feiertagen
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Überstundenzuschläge
: 50 %, in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen 100 %
Kündigungsfristen
ArbeitgeberIn:
Kündigungsfrist |
6 Wochen |
nach 2. Jahren |
2 Monate |
nach 5. Jahren |
3 Monate |
nach 15 Jahren |
4 Monate |
nach 25 Jahren |
5 Monate |
Kündigungstermin ist grundsätzlich der letzte Tag eines Kalendermonates.
ArbeitnehmerIn
:
1 Monat zum Monatsletzten; Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ihr Dienstvertrag kann Klauseln enthalten, die regeln, dass Ihre Ansprüche
verfallen
, wenn Sie diese nicht binnen einer bestimmten Frist gegen den/die ArbeitgeberIn geltend machen!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften