KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
ArbeiterInnen/Angestellte
Für alle ab dem 1.1.2011 eingetretenen MitarbeiterInnen des Unternehmens, die dem Angestelltengesetz unterliegen, sowie für Lehrlinge
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
1. Jänner 2005 in der Fassung vom 1. Jänner 2025
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der IST- und Mindestgrundgehälter um Sockelbetrag von € 20,00 und 3,5%
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3 zusätzliche Urlaubstage ab 50% Behinderung
Mindestlohn/Mindestgehalt
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Einfache Tätigkeiten: von € 2.374,00 bis 2.649,00 (Vwgr I)
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Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.532,00 bis 4.438,00 (IIb – III)
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Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 3.821,00 bis 7.184,00 (IV-V)
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Lehrlingseinkommen (1. – 4. Lehrjahr): € 1.186,00 / € 1.522,00 / € 1.832,00 / € 2.158,00
Zulagen/Zuschläge
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Sonn- und Feiertagszulage bei Arbeitsleistungen im Schichtdienst regelmäßig an Sonn- und Feiertagen
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Überstundenzuschläge
: 50 %, in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen 100 %
Kündigungsfristen
Arbeitgeber:
Kündigungsfrist |
6 Wochen |
nach der Vollendung von 2 Arbeitsjahren |
2 Monate |
nach der Vollendung von 5 Arbeitsjahren |
3 Monate |
nach der Vollendung von 15 Arbeitsjahren |
4 Monate |
nach der Vollendung von 25 Arbeitsjahren |
5 Monate |
Kündigungstermin ist grundsätzlich der letzte Tag eines Kalendermonates.
ArbeitnehmerIn
:
1 Monat zum Monatsletzten; Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ihr Dienstvertrag kann Klauseln enthalten, die regeln, dass Ihre Ansprüche verfallen, wenn Sie diese nicht binnen einer bestimmten Frist gegen den/die ArbeitgeberIn geltend machen!
Andere soziapolitische Errungenschaften
Kollektivvertraglicher Krankengeldzuschuss, Entgeltfortzahlung bei bestimmten Arbeitsverhinderungen, …