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Bundesforste AG / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst


ArbeiterInnen/Angestellte
Alle Angestellte der ÖBf (Ausnahmen im Punkt 1 des KV beachten) sowie zT Angestelltenlehrlinge, PraktikantInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
1. Jänner 2013 in der Fassung 1.1.2024


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der Gehälter um 9 %
  • Erhöhung der Zulagen um 9 %


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.841,88 bis € 4.119,67
  • Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 4.201,29 bis € 8.082,78


Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: € 1.131,22
im 2. Lehrjahr: € 1.432,28
im 3. Lehrjahr: € 1.959,44


Zulagen
Büroleiter oder Leiter-Stellvertreter-Zulagen


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit
beträgt 40 Wochenstunden. Für bestimmte Gruppen richtet sie sich nach § 14 Bundesforste-Dienstordnung (erforderliche Arbeitszeit ergibt sich aus der Natur des Dienstes)
Überstunden: 50 % Zuschlag; während der Nachtzeit 100 % Zuschlag; Sonn- und Feiertagsvergütung: bis zur 8. Stunde 100 % Zuschlag, ab der 9. Stunde 200 % Zuschlag


Kündigungsfristen
Grundsätzlich mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres
1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen
nach der Vollendung des 2. Dienstjahres: 2 Monate
nach der Vollendung des 5. Dienstjahres: 3 Monate
nach der Vollendung des 15. Dienstjahres: 4 Monate
nach der Vollendung des 25. Dienstjahres: 5 Monate


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ihr Dienstvertrag kann Klauseln enthalten, die regeln, dass Ihre Ansprüche
verfallen
, wenn Sie diese nicht binnen einer bestimmten Frist gegen den/die ArbeitgeberIn geltend machen!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Sonderurlaub