Bundesforste AG / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
ArbeiterInnen/Angestellte
Alle Angestellte der ÖBf (Ausnahmen im Punkt 1 des KV beachten) sowie zT Angestelltenlehrlinge, PraktikantInnen
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
1. Jänner 2013 in der Fassung 1.1.2021
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
-
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Erhöhung der Gehälter um 1,5 %
-
•
Erhöhung der Zulagen um 1,5 %
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.346,06 bis € 3.400,92
- Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 3.468,30 bis € 6.672,59
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr: |
€ 636,22 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 848,29 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 1.036,06 |
Zulagen
Büroleiter oder Leiter-Stellvertreter-Zulagen
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden. Für bestimmte Gruppen richtet sie sich nach § 14 Bundesforste-Dienstordnung (erforderliche Arbeitszeit ergibt sich aus der Natur des Dienstes)
Überstunden: 50 % Zuschlag; während der Nachtzeit 100 % Zuschlag; Sonn- und Feiertagsvergütung: bis zur 8. Stunde 100 % Zuschlag, ab der 9. Stunde 200 % Zuschlag
Kündigungsfristen
Grundsätzlich mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres
1. und 2. Dienstjahr: |
6 Wochen |
nach der Vollendung des 2. Dienstjahres: |
2 Monate |
nach der Vollendung des 5. Dienstjahres: |
3 Monate |
nach der Vollendung des 15. Dienstjahres: |
4 Monate |
nach der Vollendung des 25. Dienstjahres: |
5 Monate |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ihr Dienstvertrag kann Klauseln enthalten, die regeln, dass Ihre Ansprüche
verfallen, wenn Sie diese nicht binnen einer bestimmten Frist gegen den/die ArbeitgeberIn geltend machen!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften