KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
ArbeiterInnen/Angestellte
Alle Arbeitnehmer:innen der Buchhaltungsagentur, deren Arbeitsverhältnis ab 1.5.2004 begründet wurde oder gem § 40 des KV übergeleitet wurde
Geltungsbereich
Alle Standorte der Buchhaltungsagentur
Geltungsbeginn
1. Jänner 2009 in der Fassung vom 1. Jänner 2025
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 2.031,40 bis 3.488,70,- (FG1 – 2)
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.427,10 bis 4.903,60 (3-5)
- Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 4.458,60 bis 8.267,90 (6-7)
Zulagen/Zuschläge
Fahrtkostenzuschuss
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Überstunden
: 50 % Zuschlag entsprechend § 10 AZG
Kündigungsfristen
Arbeitnehmer:in
:
3 Monate zum Monatsletzten (bei Leitungsfunktionen auch länger)
Arbeitgeber
:
3 Monate zum Monatsletzten (bei Leitungsfunktionen auch länger)
Nach 15jähriger Anstellungszeit – erhöhter Bestandschutz: Kündigung durch den Dienstgeber nur bei Vorliegen bestimmter Gründe zulässig.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ihr Dienstvertrag kann Klauseln enthalten, die regeln, dass Ihre Ansprüche
verfallen
, wenn Sie diese nicht binnen einer bestimmten Frist gegen den/die ArbeitgeberIn geltend machen!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Möglichkeit des Sabbatical, Sondervergütung, Jubiläumsgeld, Kinderzulage