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Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte (Alle ArbeitnehmerInnen der Buchhaltungsagentur, deren Arbeitsverhältnis ab 01.05.2004 begründet wurde oder gem § 40 ds KV übergeleitet wurde)


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
1. Jänner 2009 in der Fassung vom 1.1.2022


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der Monatsbezüge entsprechend dem Ergebnis der Gehaltsverhandlungen für Bundesbedienstete.


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: von € 1.569,- bis 2.882,- (FG1 – 2)
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 1.978,10 bis 3.718,90 (3-4)
  • Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.413,10 bis 6.830,20 (5-7)


Zulagen/Zuschläge
Fahrtkostenzuschuss


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstunden: 50 % Zuschlag entsprechend § 10 AZG


Kündigungsfristen
ArbeitnehmerIn:
3 Monate zum Monatsletzten (bei Leitungsfunktionen auch länger)
ArbeitgeberIn:
3 Monate zum Monatsletzten (bei Leitungsfunktionen auch länger)
Nach 15jähriger Anstellungszeit – erhöhter Bestandschutz: Kündigung durch den Dienstgeber nur bei Vorliegen bestimmter Gründe zulässig.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ihr Dienstvertrag kann Klauseln enthalten, die regeln, dass Ihre Ansprüche
verfallen
, wenn Sie diese nicht binnen einer bestimmten Frist gegen den/die ArbeitgeberIn geltend machen!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Möglichkeit des Sabbatical, Sondervergütung, Jubiläumsgeld, Kinderzulage