KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte (Alle ArbeitnehmerInnen der Buchhaltungsagentur, deren Arbeitsverhältnis ab 01.05.2004 begründet wurde oder gem § 40 ds KV übergeleitet wurde)
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
1. Jänner 2009 in der Fassung vom 1.1.2022
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 1.569,- bis 2.882,- (FG1 – 2)
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 1.978,10 bis 3.718,90 (3-4)
- Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.413,10 bis 6.830,20 (5-7)
Zulagen/Zuschläge
Fahrtkostenzuschuss
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstunden: 50 % Zuschlag entsprechend § 10 AZG
Kündigungsfristen
ArbeitnehmerIn:
3 Monate zum Monatsletzten (bei Leitungsfunktionen auch länger)
ArbeitgeberIn:
3 Monate zum Monatsletzten (bei Leitungsfunktionen auch länger)
Nach 15jähriger Anstellungszeit – erhöhter Bestandschutz: Kündigung durch den Dienstgeber nur bei Vorliegen bestimmter Gründe zulässig.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ihr Dienstvertrag kann Klauseln enthalten, die regeln, dass Ihre Ansprüche
verfallen
, wenn Sie diese nicht binnen einer bestimmten Frist gegen den/die ArbeitgeberIn geltend machen!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Möglichkeit des Sabbatical, Sondervergütung, Jubiläumsgeld, Kinderzulage