Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, speichert diese Website Informationen über Ihren Besuch in sogenannten Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Weitere Informationen
Angestellte (Alle ArbeitnehmerInnen der Buchhaltungsagentur, deren Arbeitsverhältnis ab 01.05.2004 begründet wurde oder gem § 40 ds KV übergeleitet wurde)
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
1. Jänner 2009 in der Fassung vom 01.01.2019
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
•
Erhöhungen der Monatsbezüge entsprechend dem Ergebnis der Gehaltsverhandlungen für Bundesbedienstete.
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: von € 1.447,60 bis € 2.695,30
Qualifizierte Tätigkeiten: von € 1.839,70 bis € 3.470,70
Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.255,80 bis € 6.396,00
Zulagen/Zuschläge
Fahrtkostenzuschuss
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Überstunden: 50 % Zuschlag entsprechend § 10 AZG
Kündigungsfristen
ArbeitnehmerIn: 3 Monate zum Monatsletzten (bei Leitungsfunktionen auch länger) ArbeitgeberIn: 3 Monate zum Monatsletzten (bei Leitungsfunktionen auch länger) Nach 15-jähriger Anstellungszeit – erhöhter Bestandschutz: Kündigung durch den Dienstgeber nur bei Vorliegen bestimmter Gründe zulässig.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ihr Dienstvertrag kann Klauseln enthalten, die regeln, dass Ihre Ansprüche verfallen, wenn Sie diese nicht binnen einer bestimmten Frist gegen den/die ArbeitgeberIn geltend machen!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Möglichkeit des Sabbatical, Sondervergütung, Jubiläumsgeld, Kinderzulage