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Brotindustrie / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.10.2019


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Gehälter um 2,5 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 3,0 %


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: von € 1.550,00 bis € 1.719,84
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 1.659,71 bis € 2.912,30
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 2.388,90 bis € 5.314,58


Lehrlingsentschädigung
Tabelle I Tabelle II
im 1. Lehrjahr: € 626,82 € 838,86
im 2. Lehrjahr: € 840,42 € 1.126,95
im 3. Lehrjahr: € 1.137,77 € 1.401,76
im 4. Lehrjahr: € 1.538,43 € 1.629,35

Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1. November 1990 nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.


Zulagen/Zuschläge
Schmutz-, Erschwernis und Gefahrenzulage


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % bei einem Grundgehaltsteiler von 1/144.


Kündigungsfristen
Es gelten die Kündigungsfristen des § 20 AngG
Für AG:
vor dem vollendeten 2. Dienstjahr 6 Wochen
nach dem vollendeten 2. Dienstjahr 2 Monate
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr 3 Monate
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr 4 Monate
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr 5 Monate

Für AN: 1 Monat, Achtung: Vereinbarung im Dienstvertrag beachten.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
  • Ansprüche auf Überstundenentlohnung müssen innerhalb von 4 Monaten geltend gemacht werden
  • Ansprüche auf Trennungskostenentschädigungen müssen innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden
  • Nachweis von früheren Dienstverhältnissen zur Anrechnung von Vordienstzeiten – Verfall nach 2 Monaten
  • Kilometergeld – Verfall nach 2 Monaten


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Anrechnung von Karenzzeiten für die Vorrückung im Ausmaß von 10 Monaten pro Kind
  • 6 monatige Behaltepflicht für Lehrlinge nach Beendigung der Lehrzeit
  • Sonderzahlung Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss
  • Jubiläumszuwendung (Jubiläumsgeld)
  • IST-Wirksamkeit der Biennalsprünge