Brotindustrie / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der KV-Gehälter um 2,5 %
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Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 3,0 %
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 1.550,00 bis € 1.719,84
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 1.659,71 bis € 2.912,30
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 2.388,90 bis € 5.314,58
Lehrlingsentschädigung
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Tabelle I |
Tabelle II |
im 1. Lehrjahr: |
€ 626,82 |
€ 838,86 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 840,42 |
€ 1.126,95 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 1.137,77 |
€ 1.401,76 |
im 4. Lehrjahr: |
€ 1.538,43 |
€ 1.629,35 |
Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1. November 1990 nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.
Zulagen/Zuschläge
Schmutz-, Erschwernis und Gefahrenzulage
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % bei einem Grundgehaltsteiler von 1/144.
Kündigungsfristen
Es gelten die Kündigungsfristen des § 20 AngG
Für AG:
vor dem vollendeten 2. Dienstjahr |
6 Wochen |
nach dem vollendeten 2. Dienstjahr |
2 Monate |
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr |
3 Monate |
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr |
4 Monate |
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr |
5 Monate |
Für AN: 1 Monat,
Achtung: Vereinbarung im Dienstvertrag beachten.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
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Ansprüche auf Überstundenentlohnung müssen innerhalb von 4 Monaten geltend gemacht werden
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Ansprüche auf Trennungskostenentschädigungen müssen innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden
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Nachweis von früheren Dienstverhältnissen zur Anrechnung von Vordienstzeiten – Verfall nach 2 Monaten
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Kilometergeld – Verfall nach 2 Monaten
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
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Anrechnung von Karenzzeiten für die Vorrückung im Ausmaß von 10 Monaten pro Kind
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6 monatige Behaltepflicht für Lehrlinge nach Beendigung der Lehrzeit
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Sonderzahlung Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss
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Jubiläumszuwendung (Jubiläumsgeld)
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IST-Wirksamkeit der Biennalsprünge