Lohnvertrag
Verwendungsgruppe | Monatslohn |
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Verwendungsgruppe I : |
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FacharbeiterInnen mit umfangreichen Kenntnissen, die selbständig mit personeller (diese umfasst auch die disziplinäre Verantwortung) und fachlicher Verantwortung eine oder mehrere Produktionsgruppen oder andere Personengruppen führen (z. B. SchichtführerInnen in Produktion, Expedit, Werkstätten bzw. Warenwirtschaft, GruppenleiterInnen im Fahrverkauf). | € 2.970,87 |
Verwendungsgruppe II : |
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FacharbeiterInnen mit speziellen Kenntnissen und Eignung für die selbständige Führung einer Mitarbeitergruppe mit personeller (diese umfasst auch die disziplinäre Verantwortung) und fachlicher Verantwortung (z. B. Stellvertretende SchichtführerInnen, LinienführerInnen, AnlagenführerInnen in Produktion, Expedit, Werkstätten bzw. Warenwirtschaft). | € 2.800,12 |
Verwendungsgruppe III : |
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FacharbeiterInnen mit besonderer Qualifikation (z. B. TeigmacherInnen, stellvertretende Funktion für die Verwendungsgruppe II, technische HandwerkerInnen, VerkaufsfahrerInnen mit universeller Einsatzmöglichkeit). | € 2.648,65 |
Verwendungsgruppe IV : |
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FacharbeiterInnen in Produktion und Technik; VerkaufsfahrerInnen nach 5-jähriger Firmenzugehörigkeit. |
€ 2.571,16 |
Verwendungsgruppe V : |
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FacharbeiterInnen nach Abschluss der Berufsausbildung im ersten Praxisjahr, neu eintretende FacharbeiterInnen im ersten Jahr der Firmenzugehörigkeit und SaisonfacharbeiterInnen; VerkaufsfahrerInnen in den ersten 5 Jahren Firmenzugehörigkeit; ProduktionsmitarbeiterInnen mit universeller Einsatzmöglichkeit. |
€ 2.518,07 |
Verwendungsgruppe VI : |
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Angelernte MitarbeiterInnen mit entsprechenden Fachkenntnissen auf Teilgebieten der Produktion oder Instandhaltung mit qualifizierter Einsatzmöglichkeit an verschiedenen Arbeitsplätzen; ZustellfahrerInnen ohne Kundenbetreuung. |
€ 2.375,13 |
Verwendungsgruppe VII : |
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Angelernte MitarbeiterInnen mit entsprechenden Einsatzmöglichkeiten an anlagen- oder maschinengebundenen Tätigkeiten (z. B. qualifizierte ProduktionshelferInnen). | € 2.176,51 |
Verwendungsgruppe VIII : |
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Ungelernte MitarbeiterInnen, die nach entsprechender Einarbeitung Fertigkeiten für spezielle Einsatzmöglichkeiten erworben haben (z. B. ProduktionshelferInnen). | € 2.058,71 |
Verwendungsgruppe IX : |
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Ungelernte MitarbeiterInnen für einfache Tätigkeiten. | € 2.017,99 |
Für die Beschäftigungsdauer | |
bis zu 2 ½ Stunden pro Schicht | € 10,16 |
über 2 ½ Stunden pro Schicht | € 20,28 |
monatlich | |
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1. Lehrjahr | € 893,28 |
2. Lehrjahr | € 1.148,50 |
3. Lehrjahr | € 1.658,95 |
4. Lehrjahr | € 1.786,56 |
pro Arbeitsstunde | |
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1. Lehrjahr | € 2,67 |
2. Lehrjahr | € 3,44 |
3. Lehrjahr | € 4,97 |
4. Lehrjahr | € 5,35 |
Nach dem vollendeten 5. Dienstjahr | 1 % |
Nach dem vollendeten 10. Dienstjahr | 2 % |
Nach dem vollendeten 15. Dienstjahr | 3 % |
Nach dem vollendeten 20. Dienstjahr | 5 % |
Nach dem vollendeten 25. Dienstjahr | 8 % |
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE
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Obmann | Geschäftsführerin |
KR DI Johann MARIHART | Mag. Katharina KOSSDORFF |
VERBAND ÖSTERREICHISCHER GROSSBÄCKER
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Obmann | Geschäftsführerin |
Bernhard ÖLZ | Mag. Katharina KOSSDORFF |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
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GEWERKSCHAFT PRO-GE
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Bundesvorsitzender | Bundesgeschäftsführer |
Reinhold BINDER | Peter SCHLEINBACH |
Sekretär | |
Erwin A. KINSLECHNER |