KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft GPA
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 1.872,05 bis € 2.074,87
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.002,30 bis € 3.500,64
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 2.871,44 bis € 6.364,78
Lehrlingsentschädigung
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Tabelle I |
Tabelle II |
im 1. Lehrjahr: |
€ 759,11 |
€ 1.015,91 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 1.017,28 |
€ 1.364,79 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 1.377,89 |
€ 1.697,59 |
im 4. Lehrjahr: |
€ 1.863,11 |
€ 1.973,20 |
Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1. November 1990 nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.
Zulagen/Zuschläge
Schmutz-, Erschwernis und Gefahrenzulage
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % bei einem Grundgehaltsteiler von 1/144.
Kündigungsfristen
Es gelten die Kündigungsfristen des § 20 AngG
Für AG:
vor dem vollendeten 2. Dienstjahr |
6 Wochen |
nach dem vollendeten 2. Dienstjahr |
2 Monate |
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr |
3 Monate |
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr |
4 Monate |
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr |
5 Monate |
Für AN:
1 Monat,
Achtung
: Vereinbarung im Dienstvertrag beachten.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
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Ansprüche auf Überstundenentlohnung müssen innerhalb von 4 Monaten geltend gemacht werden
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Ansprüche auf Trennungskostenentschädigungen müssen innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden
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Nachweis von früheren Dienstverhältnissen zur Anrechnung von Vordienstzeiten – Verfall nach 2 Monaten
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Kilometergeld – Verfall nach 2 Monaten
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
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Anrechnung von Karenzzeiten für die Vorrückung im Ausmaß von 10 Monaten pro Kind
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6 monatige Behaltepflicht für Lehrlinge nach Beendigung der Lehrzeit
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Sonderzahlung Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss
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Jubiläumszuwendung (Jubiläumsgeld)
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IST-Wirksamkeit der Biennalsprünge