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Bodenleger / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau – Holz


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.05.2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 9,8%


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: € 12,98 bis € 14,11
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 14,72 bis € 15,09
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 15,83


Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: € 5,90
im 2. Lehrjahr: € 7,20
im 3. Lehrjahr: € 8,60
bei Doppellehre, Lehrlinge im 4. Lehrjahr € 10,00


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Kündigungsfristen
ArbeitnehmerIn/ArbeitgeberIn: von 1 Woche bis 4 Wochen, zum Ende der Arbeitswoche


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 3 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen
!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.
  • Bezahlung eines Taggeldes bei auswärtigen Arbeiten
  • Sonderzahlung Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss