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Bodenleger / Beilage / Lohn/Gehalt

Beilage

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz
Kollektivvertrag

zum Kollektivvertrag für das

Bodenlegergewerbe

in der Fassung vom 1. Mai 1999

Lohnordnung

Gültig ab

ab 1. Mai 2015

für das

Bodenlegergewerbe

abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe einerseits, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau – Holz, andererseits.


Artikel IV Änderung des Rahmenkollektivvertrages
Im § 8A Ziffer 4 lautet der zweite Satz wie folgt:
Das Taggeld beträgt bei einer Arbeitszeit von mehr als 3 Stunden € 5,36 pro Arbeitstag.