Bodenleger / Beilage / Lohn/Gehalt
Beilage
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz
Kollektivvertrag
zum Kollektivvertrag für das
Bodenlegergewerbe
in der Fassung vom 1. Mai 1999
Lohnordnung
Gültig ab
ab 1. Mai 2015
für das
Bodenlegergewerbe
abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe einerseits, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau – Holz, andererseits.
Artikel IV Änderung des Rahmenkollektivvertrages
Im § 8A Ziffer 4 lautet der zweite Satz wie folgt:
Das Taggeld beträgt bei einer Arbeitszeit von mehr als 3 Stunden € 5,36 pro Arbeitstag.