KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Bau – Holz
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: € 13,98 bis € 15,20
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 15,85 bis € 16,25
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 17,05
Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: |
€ 6,40 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 7,80 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 9,30 |
bei Doppellehre, Lehrlinge im 4. Lehrjahr |
€ 10,80 |
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
ArbeitnehmerIn/ArbeitgeberIn: von 1 Woche bis 4 Wochen, zum Ende der Arbeitswoche
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 3 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen
!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.