Für die Bettenindustrie:
I.
SpezialfacharbeiterInnen
sind jene FacharbeiterInnen, deren Kenntnisse und Fähigkeiten merklich über denen der FacharbeiterInnen der Lohngruppe II liegen und die aus diesem Grunde als besonders qualifizierte ArbeiterInnen verwendet werden.
III.
Angelernte ArbeiterInnen
sind jene ArbeiterInnen, deren Kenntnisse und Fähigkeiten über denen der HilfsarbeiterInnen der Lohngruppe IV liegen, die aber nicht die Qualifikation der FacharbeiterInnen der Lohngruppe II haben.
IV.
HilfsarbeiterInnen und PortierInnen
Bettenindustrie:
|
Wien, Niederösterreich, Burgenland |
Salzburg, Kärnten, Tirol, Oberösterreich und Steiermark |
ab 1.10.2019 |
ab 1.10.2019 |
€ |
€ |
I. |
10,98 |
10,91 |
II. |
10,51 |
10,75 |
III. |
9,94 |
9,53 |
IV. |
9,35 |
8,94 |
Für die steppdeckenerzeugenden Betriebe:
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ab 1.10.2019 |
1. |
SteppdeckennäherInnen mit der Hand DaunendeckennäherInnen |
€ 9,49 |
2. |
SteppdeckennäherInnen mit der Maschine |
€ 9,16 |
3. |
MaschinennäherInnen und ArbeiterInnen mit sonstigen Tätigkeiten |
€ 8,81 |