Bekleidungsindustrie VLB / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt
KOLLEKTIVVERTRAG
abgeschlossen zwischen der
Wirtschaftskammer Vorarlberg,
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Fachgruppe Bekleidungsindustrie,
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einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft der Privatangestellten
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Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh
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andererseits.
Artikel VII Änderung des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Industrie
Es wird der Anhang über die „Empfehlung der Kollektivvertragspartner betreffend Karenzurlaube“ wie folgt geändert:
Den Arbeitgeber/innen wird empfohlen, Arbeitnehmer/innen, sofern diese eine Elternkarenz bis längstens zum zweiten Geburtstag des Kindes beanspruchen - zu Beginn der Karenz – über das Ende der Karenz und den Wiederantrittstag der Beschäftigung nachweislich schriftlich zu informieren. Der Erhalt der Information darüber ist von der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer schriftlich zu bestätigen.
Diese Empfehlung gilt ab 1. Juli 2006.
Artikel VIII Änderung des Zusatzkollektivvertrages über die Verrechnung von Kilometergeld für Personenkraftwagen
Im § 2 Kilometergeld wird im Absatz (3) der Vergütungssatz für bis zu 10.000 gefahrene Kilometer auf € 0,376 angehoben.
Gilt für Dienstreisen, die ab dem 1. Juli 2006 angetreten werden.