Bekleidungsindustrie VLB / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Vorarlberg
Geltungsbeginn
01.07.2019
(Rahmenkollektivvertrag ab 01.11.1991 idF 01.07.2019)
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der KV-Gehälter um 2,40 %
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Erhöhung der Ist-Gehälter um 2,40 %
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Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 2,40 %
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: € 1.464,85 bzw. € 1.608,35
- Qualifizierte Tätigkeiten: € 1.955,65 bis € 2.743,37
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 3.076,44 bis € 5.066,11
Lehrlingsentschädigung
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I |
II |
im 1. Lehrjahr: |
€ 592,00 |
€ 781,00 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 781,00 |
€ 1.043,00 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 1.043,00 |
€ 1.299,00 |
im 4. Lehrjahr: |
€ 1.402,00 |
€ 1.505,00 |
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden (Bettenindustrie und Knopf- und Bekleidungsverschlussindustrie: 38,5 Stunden).
Überstundenzuschlag: 50 %, zu bestimmten Zeiten: 100 %
Überstundendivisor für Sonntag und Feiertag: 1/150
Für die Zwecke der Berechnung der Normalarbeitsstunde ist das Monatsgehalt durch 173 zu teilen.
Kündigungsfristen
Es gilt § 20 AngG:
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Überstundenzuschläge müssen binnen 4 Monaten nach dem Tag der in Betracht kommenden Arbeitsleistung bei der Firmenleitung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt (Achtung: Ausnahmen!).
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
zB
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Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss)
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KV über Inlandsdienstreisen (Taggelder, Nachtgelder)