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Redaktionelle AnmerkungenQuelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich, außer Vorarlberg
Geltungsbeginn
01.07.2020 (Rahmenkollektivvertrag ab 01.11.1991 idF 01.07.2020)
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der KV-Gehälter um 1,67 %
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Erhöhung der Ist-Gehälter um 1,67 %
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Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 1,97 %
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: € 1.439,64 bzw. € 1.460,48
Qualifizierte Tätigkeiten: € 1.710,47 bis € 2.882,14
Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.449,30 bis € 4.384,65
Lehrlingsentschädigung
€
im 1. Lehrjahr:
556,00
im 2. Lehrjahr:
722,00
im 3. Lehrjahr:
966,00
im 4. Lehrjahr:
1.265,00
Zulagen
Keine
Arbeitszeit
Die Wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden. (Bettenindustrie und Knopf- und Bekleidungsverschlussindustrie: 38,5 Stunden) Überstundenzuschlag: 50 %, zu bestimmten Zeiten: 100 % Überstundendivisor für Sonntag und Feiertag: 1/150 Für die Zwecke der Berechnung der Normalarbeitsstunde ist das Monatsgehalt durch 173 zu teilen.
Kündigungsfristen
Es gilt § 20 AngG:
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1. u. 2. Dienstjahr: 6 Wochen
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nach 2 Jahren: 2 Monate
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nach 5 Jahren: 3 Monate
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nach 15 Jahren: 4 Monate
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nach 25 Jahren: 5 Monate
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Überstundenzuschläge müssen binnen 4 Monaten nach dem Tag der in Betracht kommenden Arbeitsleistung bei der Firmenleitung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt (Achtung: Ausnahmen!).
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss) KV über Inlandsdienstreisen (Taggelder, Nachtgelder)