Bekleidungsindustrie / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich, außer Vorarlberg
Geltungsbeginn
01.07.2019
(Rahmenkollektivvertrag ab 01.11.1991 idF 01.07.2019)
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der KV-Gehälter um 2,13 %
-
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Erhöhung der Ist-Gehälter um 2,13 %
-
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Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 2,43 %
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: € 1.372,57 bzw. € 1.397,63
- Qualifizierte Tätigkeiten: € 1.654,74 bis € 2.788,33
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.369,50 bis € 4.241,79
Lehrlingsentschädigung
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€ |
im 1. Lehrjahr: |
545,00 |
im 2. Lehrjahr: |
708,00 |
im 3. Lehrjahr: |
947,00 |
im 4. Lehrjahr: |
1.240,00 |
Arbeitszeit
Die
Wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden. (Bettenindustrie und Knopf- und Bekleidungsverschlussindustrie: 38,5 Stunden)
Überstundenzuschlag: 50 %, zu bestimmten Zeiten: 100 %
Überstundendivisor für Sonntag und Feiertag: 1/150
Für die Zwecke der Berechnung der Normalarbeitsstunde ist das Monatsgehalt durch 173 zu teilen.
Kündigungsfristen
Es gilt § 20 AngG:
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Überstundenzuschläge müssen binnen 4 Monaten nach dem Tag der in Betracht kommenden Arbeitsleistung bei der Firmenleitung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt (Achtung: Ausnahmen!).
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss)
KV über Inlandsdienstreisen (Taggelder, Nachtgelder)