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Bekleidungsindustrie / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Österreich, außer Vorarlberg


Geltungsbeginn
01.07.2019
(Rahmenkollektivvertrag ab 01.11.1991 idF 01.07.2019)


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Gehälter um 2,13 %
  • Erhöhung der Ist-Gehälter um 2,13 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 2,43 %


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: € 1.372,57 bzw. € 1.397,63
  • Qualifizierte Tätigkeiten: € 1.654,74 bis € 2.788,33
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.369,50 bis € 4.241,79


Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr: 545,00
im 2. Lehrjahr: 708,00
im 3. Lehrjahr: 947,00
im 4. Lehrjahr: 1.240,00


Zulagen
Keine


Arbeitszeit
Die Wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden. (Bettenindustrie und Knopf- und Bekleidungsverschlussindustrie: 38,5 Stunden)
Überstundenzuschlag: 50 %, zu bestimmten Zeiten: 100 %
Überstundendivisor für Sonntag und Feiertag: 1/150
Für die Zwecke der Berechnung der Normalarbeitsstunde ist das Monatsgehalt durch 173 zu teilen.


Kündigungsfristen
Es gilt § 20 AngG:
  • 1. u. 2. Dienstjahr: 6 Wochen
  • nach 2 Jahren: 2 Monate
  • nach 5 Jahren: 3 Monate
  • nach 15 Jahren: 4 Monate
  • nach 25 Jahren: 5 Monate


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Überstundenzuschläge müssen binnen 4 Monaten nach dem Tag der in Betracht kommenden Arbeitsleistung bei der Firmenleitung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt (Achtung: Ausnahmen!).


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss)
KV über Inlandsdienstreisen (Taggelder, Nachtgelder)