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Bekleidung / Heim-AT Damen-Mäntel Konfektion Zwischenmeister / Heimarbeitstarif

Heimarbeitstarif


Heimarbeitskommission für Bekleidung, Textilien, Leder- und Pelzerzeugnisse
Reg.Zahl: 1331/09
für die Herstellung von Kostümen, Mänteln und Jacken in Konfektion für Damen und Mädchen durch Zwischenmeister.
T I/1/123 – 2009 c).
Die Heimarbeitskommission für Bekleidung, Textilien, Leder- und Pelzerzeugnisse hat gemäß § 36 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes 1960, BGBl. Nr. 105/1961, in der geltenden Fassung, mit Beschluss vom 10. März 2009 den Heimarbeitstarif für die Herstellung von Kostümen, Mänteln und Jacken in Konfektion für Damen und Mädchen, T I/3/13 – 1966 vom 29. Juni 1966 (kundgemacht im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ Nr. 179/1966), in der Fassung des Heimarbeitstarifs T I/1/114 – 2008 c) vom 8. Februar 2008 (kundgemacht im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ Nr. 30/2008), wie folgt geändert:


Heimarbeitstarif
I
Die Tarifbestimmungen des Heimarbeitstarifes T I/3/13 – 1966 vom 29. Juni 1966 werden im Tarifabschnitt I des § 6 Ziffer 6 Abs. 1 und des § 6 Ziffer 8 wie folgt geändert:
Der Stundenlohn der Zwischenmeister beträgt Euro 23,87.
In ihm sind enthalten:
70% Anteil der Erhöhung des kollektivvertraglichen Stundenlohnes eines selbständigen Betriebsarbeiters, weiters der Unkostenzuschlag von 100% sowie der szt. zuerkannte Zuschlag von 2% und eine Entschädigung der Zwischenmeister von 10% für die den Betriebsarbeitern gewährte Erhöhung des Urlaubszuschusses und der Weihnachtsremuneration.

II
Der Absatz 3 in Ziffer 6 des § 6 des oben zitierten Heimarbeitstarifes hat zu lauten:
Im Falle einer Änderung der kollektivvertraglichen Entlohnung der Betriebsarbeiter sind die Entgelte der Zwischenmeister gemäß § 6 Ziffer 6 Abs. 2 dieser Regelung anzugleichen.
Alle übrigen Bestimmungen des oben zitierten Heimarbeitstarifes bleiben vollinhaltlich aufrecht.

III
Der Wirksamkeitsbeginn dieses Heimarbeitstarifes wird mit 1. Jänner 2009 festgesetzt.
Gleichzeitig tritt der Heimarbeitstarif T I/1/114 – 2008 c) vom 8. Februar 2008 außer Kraft.
Heimarbeitskommission für Bekleidung, Textilien, Leder- und Pelzerzeugnisse, Stubenring 1, 1010 Wien, am 10. März 2009.


Erschienen in der Wiener Zeitung am 12.03.2009