KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: € 16,01
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 16,84 bis 18,79
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 20,64 bis 21,22
Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: |
€ 7,52 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 11,27 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 15,03 |
im 4. Lehrjahr: |
€ 16,91 |
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres in die Lehre eintreten |
€ 15,03 |
Zulagen
Diverse Zulagen für Belastungen je nach Berufsgruppe (z. B. Schmutz-, Gefahren- und Erschwerniszulagen)
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
- ArbeitnehmerIn/ArbeitgeberIn:
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 3 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen
! Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche binnen 8 Wochen
eingeklagt
werden!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.
-
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Taggeldregelung bei Arbeiten auf Baustellen: Aufwandsersatz ab 3 Stunden bzw. ab 9 Stunden bei täglicher Heimfahrt
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Sonderzahlung Weihnachtsgeld
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Achtung: BUAG kommt zur Anwendung