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Bauindustrie und Baugewerbe / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.05.2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Löhne um 9,5 %


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: € 14,94
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 15,72 bis 17,54
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 19,26 bis 19,80


Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: € 7,02
im 2. Lehrjahr: € 10,52
im 3. Lehrjahr: € 14,03
im 4. Lehrjahr: € 15,79
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres in die Lehre eintreten € 14,03


Zulagen
Diverse Zulagen für Belastungen je nach Berufsgruppe (z. B. Schmutz-, Gefahren- und Erschwerniszulagen)


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
  • ArbeitnehmerIn/ArbeitgeberIn:
    • -
      jederzeit
    • -
      zum Ende einer Kalenderwoche
    • -
      bis zu 3 Wochen


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 3 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen
! Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche binnen 8 Wochen
eingeklagt
werden!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.
  • Taggeldregelung bei Arbeiten auf Baustellen: Aufwandsersatz ab 3 Stunden bzw. ab 9 Stunden bei täglicher Heimfahrt
  • Sonderzahlung Weihnachtsgeld
  • Achtung: BUAG kommt zur Anwendung