Bauhilfsgewerbe / Stukkateure und Gipser / Zusatz
Kollektivvertrag
zum Zusatzübereinkommen vom 30.12.1964
abgeschlossen zwischen der Landesinnung Wien der Bauhilfsgewerbe einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau - Holz, anderseits für die Berufsgruppe der
STUCKATEURE UND GIPSER
Glattstuckaturarbeiten
§ 1 Geltungsbereich
a)
Räumlich:
auf das Gebiet der Landesinnung Wien der Bauhilfsgewerbe.
b)
Fachlich:
auf alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Landesinnung Wien der Bauhilfsgewerbe, Berufsgruppe der Stuckateure und Gipser, im Sinne der Fachgruppenordnung sind.
c)
Persönlich:
auf alle Arbeiternehmer und Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge, die in einem der in b) genannten Betriebe beschäftigt sind.
§ 2 Mittelstundenlohnfestsetzung
Der Mittelstundenlohn gemäß § 2 Z 13 für Glattstuckaturarbeiten beträgt ab
01.05.2008 |
€ 8,44 |
01.05.2009 |
€ 8,72 |
Unterzeichnungsprotokoll
Wien, 4. März 2008
LANDESINNUNG WIEN DER BAUHILFSGEWERBE |
Ing. Friedrich Stangl |
Karl Matzka |
Innungsmeister |
Innungsgeschäftsführer |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND |
GEWERKSCHAFT BAU - HOLZ |
Johann Holper |
Mag. Herbert Aufner |
Bundesvorsitzender |
Bundessekretär |