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Bauhilfsgewerbe / Stukkateure und Gipser / Zusatz

Kollektivvertrag


zum Zusatzübereinkommen vom 30.12.1964
abgeschlossen zwischen der Landesinnung Wien der Bauhilfsgewerbe einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau - Holz, anderseits für die Berufsgruppe der
STUCKATEURE UND GIPSER

Glattstuckaturarbeiten


§ 1 Geltungsbereich
a)
Räumlich:
auf das Gebiet der Landesinnung Wien der Bauhilfsgewerbe.
b)
Fachlich:
auf alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Landesinnung Wien der Bauhilfsgewerbe, Berufsgruppe der Stuckateure und Gipser, im Sinne der Fachgruppenordnung sind.
c)
Persönlich:
auf alle Arbeiternehmer und Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge, die in einem der in b) genannten Betriebe beschäftigt sind.


§ 2 Mittelstundenlohnfestsetzung
Der Mittelstundenlohn gemäß § 2 Z 13 für Glattstuckaturarbeiten beträgt ab
01.05.2008 € 8,44
01.05.2009 € 8,72


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, 4. März 2008
LANDESINNUNG WIEN DER BAUHILFSGEWERBE
Ing. Friedrich Stangl Karl Matzka
Innungsmeister Innungsgeschäftsführer
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT BAU - HOLZ
Johann Holper Mag. Herbert Aufner
Bundesvorsitzender Bundessekretär