KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 13,90 bis € 14,52
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 16,18 bis € 17,57
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 18,45
Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: |
€ 6,00 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 9,00 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 13,30 |
Zulagen
Diverse Zulagen für Belastungen je nach Berufsgruppe und Bundesland (z. B. Schmutz-, Erschwerniszulagen).
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
ArbeitnehmerIn/ArbeitgeberIn: von 1 Woche bis zu 4 Wochen zum Ende der Arbeitswoche
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 3 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen
! Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche binnen 3 Monaten
eingeklagt
werden!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.
-
•
Bezahlung einer Auslöse bei auswärtigen Arbeiten
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Sonderzahlung Weihnachtsgeld
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Achtung: BUAG kommt zur Anwendung