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Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.05.2024


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: von € 13,90 bis € 14,52
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 16,18 bis € 17,57
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 18,45


Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: € 6,00
im 2. Lehrjahr: € 9,00
im 3. Lehrjahr: € 13,30


Zulagen
Diverse Zulagen für Belastungen je nach Berufsgruppe und Bundesland (z. B. Schmutz-, Erschwerniszulagen).


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
ArbeitnehmerIn/ArbeitgeberIn: von 1 Woche bis zu 4 Wochen zum Ende der Arbeitswoche


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 3 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen
! Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche binnen 3 Monaten
eingeklagt
werden!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.
  • Bezahlung einer Auslöse bei auswärtigen Arbeiten
  • Sonderzahlung Weihnachtsgeld
  • Achtung: BUAG kommt zur Anwendung