1. Verwendungsgruppenschema
Als Basis gilt das Verwendungs- und Dienstpostenschema für Landes- und Gemeindeangestellte (siehe Punkt 2.), welches die Einstufungen in die Gruppen e/1 bis a/2 und in die Stufen 1 bis 23 vorsieht.
Die Zuordnung der Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen erfolgt immer in die Verwendungsstufe x/1 lt nachstehender Zuordnung. Die Verwendungsstufe x/2 bleibt außerordentlichen Leistungsauszeichnungen vorbehalten.
e/1:
Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen in Rettungssanitäter-Ausbildung (RS) bzw Hilfskräfte in Lager, Verwaltung
Ausbildungsvoraussetzungen: Erste Hilfe-Kurs (EH), Ausbildung Sicherer Einsatzfahrer bzw Einsatzfahrerinnen (SEF)
d/1:
Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen im Rettungs- und Krankentransportdienst (RKT), Sachbearbeiter bzw Sachbearbeiterinnen in Verwaltung
Ausbildungsvoraussetzungen: EH, SEF, RS, Notfallsanitäter bzw Notfallsanitäterinnen-Ausbildung (NFS), Lehrabschluss
c/1:
Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen in Führungsfunktionen RKT-Dienst, Leitstellendisponenten bzw Leitstellendisponentinnen,
Sachbearbeiter bzw Sachbearbeiterinnen mit Eigenverantwortung im Verwaltungsbereich
Ausbildungsvoraussetzungen: EH, SEF, RS, NFS, Führungskräfteausbildung nach internen Richtlinien des Arbeitgebers bzw der Arbeitgeberin, abgeschl. Fachausbildung
b/1:
Referatsleiter bzw Referatsleiterin, Buchhalter bzw Buchhalterin mit Buchhalterprüfung
Ausbildungsvoraussetzungen: Wie c, Reifeprüfung
a/1:
Geschäftsführer bzw Geschäftsführerin, Mediziner bzw Medizinerin
Ausbildungsvoraussetzung: Fachausbildung, Universitätsstudium
Die Gehaltstabelle der Gemeindebediensteten sieht neben der Verwendungsstufe auch eine Eingliederung nach Alter vor. Dabei zählt das jeweils vollendete Lebensjahr lt. Tabelle. Die Vorrückung erfolgt zu den Stichtagen 1.1. und 1.7. D.h., wer sein Lebensjahr im Zeitraum April - September vollendet, wird mit Stichtag 1.7. in die nächst höhere Stufe vorgereiht; wer sein Lebensjahr im Zeitraum Oktober - März vollendet, wird mit Stichtag 1.1. des folgenden Jahres in die nächst höhere Stufe vorgereiht. Abweichend von § 29 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Teils dieses Kollektivvertrages erfolgt die Einstufung in die Verwendungsgruppen e - c der Gehaltstabelle je nach Lebensjahr nach folgendem Schema:
Nach Vollendung des Lebensjahres |
in die Gehaltsstufe der jeweiligen Verwendungsgruppe |
20. |
2 |
21. |
2 |
22. |
3 |
23. |
3 |
24. |
3 |
25. |
4 |
26. |
4 |
27. |
5 |
28. |
5 |
29. |
5 |
30. |
6 |
31. |
6 |
32. |
7 |
33. |
7 |
34. |
7 |
35. |
8 |
36. |
8 |
37. |
9 |
38. |
9 |
39. |
9 |
40. |
10 |
41. |
10 |
42. |
11 |
43. |
11 |
44. |
11 |
45. |
12 |
46. |
12 |
47. |
13 |
48. |
13 |
49. |
13 |
50. |
14 |
51. |
14 |
52. |
15 |
53. |
15 |
54. |
15 |
55. |
16 |
3. Zulagen
Folgende Zulagen sind je nach Verwendung für Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen des RKT vorgesehen und erhöhen sich analog des Grundgehaltes lt jährlicher Valorisierung durch das Land Vorarlberg (Stand 1.1.2021):
1. Nachtdienstzulage RKT |
69,72 |
pro Dienst |
2. Bereitschaftszulage |
12 Stunden RKT |
44,70 |
pro Dienst |
14 Stunden RFL RKT |
52,15 |
pro Dienst |
3. Erschwerniszulage RKT (nicht Verwaltung) |
161,47 |
pro Monat |
6. Verwendungszulage I für RKT-Personal |
bis zum 20. Dienstjahr RKT |
85,68 |
pro Monat |
ab dem 21. Dienstjahr RKT |
103,57 |
pro Monat |
. Sonn- und Feiertagszulage RKT |
5,47 |
pro Stunde |
Die pauschalierten Erschwerniszulagen basieren auf Durchschnittsberechnungen, in denen auch die Zeiten des Erholungsurlaubes und sonstige Abwesenheiten vom Dienst berücksichtigt sind.
Bei den pauschalierten Zulagen handelt es sich um pauschalierte Nebenbezüge im Sinne der Nebenbezügeverordnung. Sie sind somit nicht sonderzahlungsfähig.
Die Haushalts- bzw Familien- und Kinderzulage wird analog dem Vorarlberger Gemeindebedienstetengesetz gewährt.
Es wird eine Kinderzulage gewährt, sofern eine aktuell gültige Bestätigung über den Familienbeihilfenbezug vorgelegt wird. Für die Zeiten eines Zivil- oder Präsenzdienstes des Kindes wird ebenfalls die Kinderzulage ausbezahlt. Unterbrechungen bis zu drei Monaten für die Zeit zwischen Berufs-/Schulausbildung und Präsenz-/Zivildienst unterbrechen die Kinderzulage nicht. Das Höchstalter des Kindes für die Gewährung der Kinderzulage während der Berufs-/Schulausbildung beträgt 25 Jahre.
Stand 2021 |
Haushaltszulage bzw Familienzulage |
71,45 pro Monat |
Kinderzulage für das 1. Kind |
81,44 pro Monat |
Kinderzulage für das 2. Kind |
82,33 pro Monat |
Kinderzulage für das 3. Kind |
86,96 pro Monat |
und jedes weitere Kind |
90,09 pro Monat |
Haushalts- bzw Familienzulage sowie die Kinderzulage kann nur ein Anspruchsberechtigter pro Haushalt beziehen. Diese beiden Zulagen sind sonderzahlungsfähig.
Hat ein Arbeitnehmer bzw eine Arbeitnehmerin die höchste Vorrückung lt Dienstjahren erreicht, so besteht auf Ansuchen die Möglichkeit, eine Dienstalterszulage lt folgender Tabelle zu erhalten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Dienstalterszulagen:
Verwendungsgruppe — Dienstpostengruppe
Gruppe |
e 1 |
e 2 |
d 1 |
d 2 |
c 1 |
c 2 |
b 1 |
b 2 |
a 1 |
a 2 |
25,50 |
28,00 |
44,70 |
48,17 |
62,19 |
79,57 |
103,69 |
109,08 |
132,79 |
139,13 |
5. Reisegebührenregelung
Arbeitnehmern bzw Arbeitnehmerinnen werden vom Arbeitgeber bzw von der Arbeitgeberin Reisegebühren vergütet, wenn folgende Umstände eintreten:
Dienstlich angeordnete bzw notwendige Fahrt im Sinne der Aufgabenerfüllung mit dem Privat-PKW, wenn die zurückgelegte Strecke zusätzlich zum Arbeitsweg anfällt bzw den täglichen Arbeitsweg verlängert, werden mit dem amtlichen Kilometergeld von derzeit € 0,42 vergütet.
Wegstrecken zu Außenstellen der Hauptdienststelle werden zur Ableistung der Dienste laut Dienstplan mit dem halben amtlichen Kilometersatz in Höhe von € 0,22 zusätzlich zur normalen Fahrkostenvergütung vergütet, wenn der Kilometeraufwand größer ist als zur Hauptdienststelle.
Reisekosten für Reisen in andere Bundesländer oder ins Ausland werden zu 100 % laut Beleg ersetzt, sofern vor Antritt der Reise die Reise bewilligt und das Reisemittel mit dem bzw. der direkten Vorgesetzten definiert wurde.
Nächtigungsgebühren für Reisen in andere Bundesländer oder ins Ausland werden zu 100 % laut Beleg ersetzt, sofern vor Antritt der Reise die Reise bewilligt und das Quartier mit dem direkten Vorgesetzten definiert wurde.
Ein voller Tagesverpflegungssatz kommt dann zur Auszahlung, wenn der Aufenthalt außerhalb der Vorarlberger Landesgrenzen mehr als 10 Stunden beträgt und keine Einladung vorliegt. Der Tagessatz in Höhe von € 33,60 wird in 12/12 unterteilt, davon 2/12 für Frühstück, 5/12 für Mittagessen und 5/12 für das Abendessen. Ein teilweiser Tagessatz ist nicht vorgesehen.
1. Verwendungsgruppen
Grundlage für die Verwendungsgruppen bildet der neue Einreihungsplan für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Vorarlberg. Dieser Einreihungsplan ist in Modellstellen mit Modellfunktionen eingeteilt:
a.)
Modellstellenportfolio zur Modellfunktion RKT Disponent und Disponentin
Annahme und Weiterleitung der Einsätze des Rettungsdienstes entsprechend ihrer Dringlichkeit, Überwachung und Koordination aller Hilfs- und Rettungseinsätze mit den Krankenhäusern, Funktionsüberprüfung der für das Leitstellenpersonal relevanten Geräte.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus
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1 |
2 |
3 |
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Einsatzsachbearbeiter/in im Normaldienst: Weiterleitung und Koordination der Rettungseinsätze |
Selbstständige Koordination der Leitstelle im Schichtbetrieb, Weiterleitung der Rettungseinsätze |
Zusätzlich zu Stufe 2: Durchführung anspruchsvoller Aufgaben wie Einsatzleitung, Training/Ausbildung von Mitarbeiter/innen, Entwicklung von Qualitätsstandards |
→ Selbstständigkeit/Fachkompetenz
|
b.)
Modellstellenportfolio zur Modellfunktion RKT Notfallsanitäter und Notfallsanitäterin
Qualifizierte Durchführung von Rettungseinsätzen sowie lebensrettender Sofortmaßnahmen, Betreuung von NotfallpatientenInnen, Tätigkeiten entsprechend der Notfallkompetenz. Lenken der Einsatzfahrzeuge, Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und der medizinischen Ausrüstung.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus
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7 |
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9 |
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1 |
2 |
3 |
4 |
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Mitarbeiter/innen in Ausbildung zum/zur NotfallsanitäterIn |
Selbstständige, eigenverantwortliche Versorgung kranker, verletzter und sonstiger hilfsbedürftiger Personen entsprechend der aktuellen Standards; |
Zusätzlich zur Stufe 2: Tätigkeiten entsprechend der Berechtigung zur Durchführung von Notfallkompetenzen, z.B. die Verabreichung spezieller Arzneimittel, Venenzugang, Infusion und Intubation (gemäß § 10 und 11 Sanitätergesetz) und 3 Jahre Berufspraxis NKV |
Zusätzlich zur Stufe 3: Vertretung des Leiters in allen Aufgaben der operativen Führung der Dienstelle, fachliche Beratung und Unterweisung von KollegenInnen |
qualifizierte Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen; |
Unterstützung des Arztes bei allen notfall- und katastrophenmedizinischen Maßnahmen, Betreuung von NotfallpatientInnen |
→ Fachkompetenz/Aufgabenbereich
|
c.)
Modellstellenportfolio zur Modellfunktion RKT Rettungssanitäter und Rettungssanitäterin
Durchführung von Rettungseinsätzen sowie lebensrettender Sofortmaßnahmen, Lenken der Einsatzfahrzeuge, Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und medizinischen Ausrüstung, Reinigung des Wageninneren von verschmutztem Inventar.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus
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5 |
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1 |
2 |
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RettungssanitäterInnen in Ausbildung, Einsatz im Aufgabengebiet der RettungssanitäterInnen und/oder Fahrer/innen von Einsatzfahrzeugen |
Selbstständige, eigenverantwortliche Versorgung kranker, verletzter und sonstiger hilfsbedürftiger Personen entsprechend der aktuellen Standards; |
→ Fachkompetenz/Aufgabenbereich
|
qualifizierte Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen |
d.)
Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Gesundheit ärztlicher Experte/ärztliche Expertin
Erstellung von Expertisen zu komplexen, auch kontroversiellen medizinischen Aufgabenstellungen. Übernahme von konzeptionellen Aufgaben, wie Einführung neuer Methoden / Verfahren, Entwicklung von Standards und Prozeduren, was profundes Experten/innenwissen erfordert. Beratung der Geschäftsführung in der strategischen Ausrichtung. Unterweisung von KollegInnen in anspruchsvollen medizinischen Themenstellungen.
20 |
|
1 |
|
|
Ärztliche ExpertenInnen |
e.)
Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Gesundheit Allgemeinmediziner/Allgemeinmedizinerin
ÄrzteInnen mit abgeschlossener Ausbildung zum/zur AllgemeinmedizinerIn. Ausführung spezifischer Tätigkeiten, für die keine Facharzt/-ärztinnenausbildung erforderlich ist.
Einsatz bei der medizinischen Begleitung von Krankentransporten, als BetriebsärzteIn, NotärztIn oder SekundärarztIn.
17 |
|
1 |
|
|
AllgemeinmedizinerInnen |
f.)
Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Aus- und Weiterbildung des Rettungsdienstes
Vorbereitung und Moderation von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für den Rettungsdienst; Abstimmung der Programme auf die Teilnehmerstruktur. In anspruchsvoller Situation auch Organisation, Koordination und Steuerung von Lehrgängen, Evaluierung der Lehrgänge, Überarbeitung und Weiterentwicklung von Lehrgängen.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus
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11 |
|
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1 |
2 |
|
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|
|
|
|
|
Selbstständige Vorbereitung, Durchführung und Moderation von Lehrgängen für den Rettungsdienst, Anpassung der vorgegebenen Programme an die TeilnehmerInnen |
Zusätzlich zu Stufe 1: Organisation/Koordination, Evaluierung und Weiterentwicklung von Lehrgängen für den Rettungsdienst, fachliche Beratung von KollegenInnen |
→ Wirkungsbreite
|
g.)
Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Aus- und Weiterbildung Erste Hilfe
Vorbereitung und Moderation von Erste-Hilfe-Kursen entsprechend detailliert vorgegebener Ausbildungsprogramme.
6 |
|
1 |
|
|
Selbstständige Vorbereitung, Durchführung und Moderation von Erste-Hilfe-Kursen |
h.)
Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Führung IIA
Führungskräfte der zweiten Führungsebene, die ein Referat eigenverantwortlich führen. Das Referat ist direkt einem Geschäftsleiter unterstellt. Neben der Führungsverantwortung ist der Aufgabenbereich maßgeblich durch grundsätzliche Konzeptionen sowie Mitwirkung bei der Festlegung der Geschäftsbereichsstrategie gekennzeichnet.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus
-
•
Wirkungsbreite
-
•
Lösungsart
Lösungsart ↑
|
|
|
|
Erarbeitung komplexer, vielseitiger Lösungen in Grundsatzfragen |
20 |
21 |
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2b |
3 |
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|
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|
|
|
Erarbeitung komplexer Lösungen in bekannten Vorhaben |
19 |
20 |
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|
|
|
1 |
2a |
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|
|
|
|
|
|
Bearbeitung eines umfassenden, stark vernetzten Fachbereichs |
Bearbeitung mehrerer anspruchsvoller Fachbereiche |
→ Wirkungsbreite
|
i.)
Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Führung IIB
Führungskräfte der zweiten Führungsebene, die ein Referat eigenverantwortlich führen. Der Referatsleiter ist direkt einem Geschäftsleiter unterstellt. Ausführung von anspruchsvollen Sachaufgaben, Erarbeitung von Problemlösungen und Expertisen sowie Führungsaufgaben wie Einsatzplanung und -überwachung. Insbesondere auch Personalführungsaufgaben wie:
-
•
Personalbedarfsermittlung im Hinblick auf Erfordernisse der Organisation und absehbaren Personalwechsel: Bedarfsoptimierung in kapazitiver und qualitativer Hinsicht
-
•
Personalbeschaffung: Mitwirkung bei Ausschreibung, Auswahl und Einführung
-
•
Personalbetreuung und -entwicklung: Personalbeurteilung, Erkennen von Qualifikation/Fähigkeiten, MitarbeiterInnengespräch, Förderung, Karriereplanung, Fortbildung, Gehaltsentwicklung
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus
-
•
Handlungsspielraum
-
•
Aufgabencharakter
Aufgabencharakter ↑
|
|
|
|
Aufgaben in einem in der Organisation stark vernetzen Fachbereich |
16 |
17 |
|
|
|
|
2b |
3 |
|
|
|
|
|
|
|
Aufgaben in einem klar abgegrenzten Fachbereich |
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16 |
|
|
|
|
1 |
2a |
|
|
|
|
|
|
|
|
Grobe Rahmenvorgaben |
Konkrete Ziele, breiter Handlungsspielraum in der Wahl der Mittel |
→ Handlungsspielraum
|
j.)
Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Führung III
Direkte Führung von ausführenden MitarbeiternInnen auf der untersten Führungsebene. Ausführung von Sachaufgaben und täglichen Führungsaufgaben wie Einsatzplanung und -überwachung. Insbesondere auch Personalführungsaufgaben wie:
Personalbedarfsermittlung im Hinblick auf Erfordernisse der Organisation und absehbaren Personalwechsel: Bedarfsoptimierung in kapazitativer und qualitativer Hinsicht
Personalbetreuung und -entwicklung: Personalbeurteilung, Erkennen von Qualifikation/Fähigkeiten, MitarbeiterInnengespräch, Förderung, Karriereplanung, Fortbildung
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
-
•
Aufgabenbereich
-
•
Führungsspanne
Führungsspanne ↑
|
|
|
|
|
Direkte Führung von mehr als 40 MitarbeiterInnen (1) |
12 |
13 |
14 |
|
|
|
|
|
3c |
4b |
5 |
|
|
|
|
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|
|
|
|
Direkte Führung von 21 bis 40 MitarbeiterInnen (1) |
11 |
12 |
13 |
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|
|
|
|
2b |
3b |
4a |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Direkte Führung von bis zu 20 MitarbeiterInnen (1) |
10 |
11 |
12 |
|
|
|
|
|
1 |
2a |
3a |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Gleichartige Sachbereiche |
Mehrere, heterogene Sachbereiche |
Überschaubarer abgegrenzter Fachbereich |
→ Aufgabenbereich
|
(1) Zur Führungsspanne zählen auch Zivildiener
k.)
Modellstellenportfolio zur Modellfunktion kfm./adm. Experte/Expertin
Dispositive/konzeptionelle Bearbeitung von komplexen, mitunter auch kontroversen Problemstellungen. Die Aufgaben, Aufträge haben häufig Projektcharakter. In anspruchsvoller Situation auch Entwicklung von Konzepten/Strategien. Erstellung von Entscheidungsgrundlagen nach Prüfung der Sachverhaltsdarstellung. Tiefgreifende Kenntnis der fachspezifischen, gesetzlichen Grundlagen.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
15 |
16 |
|
|
|
|
1 |
2a |
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|
|
|
|
|
Erarbeitung von Standardlösungen, Expertisen |
Erarbeitung von Lösungen/Expertisen mit hohem innovativem, konzeptionellem Anteil |
→ Lösungsprozess
|
l.)
Modellstellenportfolio zur Modellfunktion kfm./adm. Fachbearbeitung
Bearbeitung von fallbezogenen, individuellen Aufgabenstellungen innerhalb grober Rahmenvorgaben. Erfordert systematische Kenntnisse der fachspezifischen und gesetzlichen Grundlagen im Fachbereich, auch die Fähigkeit zu analysieren und strukturiert zu recherchieren. Erarbeitung von Analysen und Stellungnahmen, Prüfung von Sachverhalten, Verfassung von Gutachten und Berichten.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
-
•
Grad der Fachführung
-
•
Komplexität Fachbereich
Komplexität Fachbereich ↑
|
|
|
|
Komplex, umfassend vielseitig |
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13 |
|
|
|
|
2b |
3 |
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|
|
|
|
Abgegrenzt, überschaubar |
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12 |
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|
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|
1 |
2a |
|
|
|
|
|
|
|
|
Fachliche Betreuung |
Fachliche Kontrolle, Arbeitsverteilung |
→ Grad der Fachführung
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m.)
Modellstellenportfolio zur Modellfunktion kfm./adm. Sachbearbeitung spezialisiert
Eigenverantwortliche Bearbeitung von fallbezogenen Aufgabenstellungen nach Musterabläufen, Richtlinien, Gesetzen innerhalb von Sachbereichen im Verwaltungsbereich. Abklärungen, standardisierte Analysen, Berichterstattung und Stellungnahmen.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
-
•
Komplexität Sachbereiche
-
•
Handlungskompetenz
Handlungskompetenz ↑
|
|
|
|
Fachliche Betreuung, Unterweisung von KollegInnen |
9 |
10 |
|
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3b |
4 |
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|
|
|
|
|
|
Aktiv: Vorbereitung, Durchführung der Fälle, Abstimmung der Planungen/Disposition auf individuell, wechselnde Situationen |
8 |
9 |
|
|
|
|
2b |
3a |
|
|
|
|
|
|
|
Reaktiv: vielseitige Ausführungen nach grobem Auftrag |
7 |
8 |
|
|
|
|
1 |
2a |
|
|
|
|
|
|
|
|
Homogen: mehrere gleichartige Sachbereiche |
Heterogen: mehrere verschiedenartige Sachbereiche |
→ Komplexität Sachbereiche
|
n.)
Modellstellenportfolio zur Modellfunktion kfm./adm. Sachbearbeitung allgemein
Ausführung von Detailarbeiten innerhalb eines Sachgebietes im Verwaltungsbereich: Formularbearbeitung, Detailabklärungen, Erteilung von Routineauskünften usw.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
-
•
Einsatzspektrum
-
•
Handlungsspielraum
Handlungsspielraum ↑
|
|
|
|
Aktive Bearbeitung: Eigenständige Festlegung in Ausführungen (Optimierung) |
5 |
6 |
|
|
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2b |
3 |
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|
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|
|
|
|
Reaktive Bearbeitung: Klare, eng gesteckte Richtlinien/Vorgaben |
4 |
5 |
|
|
|
|
1 |
2a |
|
|
|
|
|
|
|
|
Einzelne Stammaufgaben |
Breites Aufgabenspektrum |
→ Einsatzspektrum
|
o.)
Modellstellenportfolio zur Modellfunktion kfm./adm. Servicedienste
Ausführung von einfachen Routinearbeiten im Verwaltungsbereich.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
-
•
Auftragscharakter
-
•
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit ↑
|
|
|
|
Eigenständig |
2 |
3 |
|
|
|
|
2b |
3 |
|
|
|
|
|
|
|
Erhält Unterstützung, Überprüfung |
1 |
2 |
|
|
|
|
1 |
2a |
|
|
|
|
|
|
|
|
einzelne Aufträge – kein Eingriff in Arbeitsabläufe |
Stammaufträge – Anpassung Arbeitsabläufe im Rahmen dieser Aufgaben |
→ Auftragscharakter
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p.)
Modellstellenportfolio zur Modellfunktion IKT Systemberatung
Analyse betrieblicher Abläufe, Entwicklung von Konzepten und Vorgaben. Verantwortung für gesamte Umsetzung (inhaltlich, technisch, organisatorisch ...). Implementierung; großteils Projektarbeit.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
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16 |
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1 |
2 |
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Großteils konventionelle Prozesse, Adaptierungen nach konkreten Zielen |
Neugestaltung von Prozessen nach generellen Zielen |
→ Innovationsgrad
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q.)
Modellstellenportfolio zur Modellfunktion IKT Systementwicklung
Entwicklung, Betreuung, Implementierung und Customizing von IT-Systemen: überwiegend in Projektarbeit. Eigenverantwortliche Bearbeitung von umfassenden Problemstellungen.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
12 |
13 |
|
|
|
|
1 |
2 |
|
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|
|
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|
Teilsysteme |
Gesamtsysteme |
→ Projektumfang
|
r.)
Modellstellenportfolio zur Modellfunktion IKT Systembetrieb
Einsatzplanung, Administration, Organisation des operativen IT-Betriebes, Prozessoptimierung, Konzeption von Ablaufroutinen.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
-
•
Aufgabencharakter
-
•
Fachführung
Fachführung ↑
|
|
|
|
Arbeitsverteilung, Kontrolle, MitarbeiterInneninstruktion |
10 |
11 |
|
|
|
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2b |
3 |
|
|
|
|
|
|
|
Fachliche Betreuung anderer MitarbeiterInnen |
9 |
10 |
|
|
|
|
1 |
2a |
|
|
|
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|
|
|
|
Vielseitige Aufgaben nach eindeutigen Richtlinien, Gewohnheit oder Erfahrung |
Anspruchsvolle Aufgaben, Analyse, profunde Fachkenntnisse |
→ Aufgabencharakter
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s.)
Modellstellenportfolio zur Modellfunktion IKT Support
Help-Desk-Unterstützung der IT-Benutzer. Installation von Programmen, Einrichten von PCs. Bearbeitung von fallbezogenen Problemstellungen nach Musterabläufen, (genauen) Richtlinien innerhalb des Aufgabengebietes. Inkl. dazu erforderlicher Erörterungen und Abklärungen mit Benutzern (Anwendertipps) usw.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
6 |
7 |
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1 |
2 |
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Routinepartner |
Fachlich anspruchsvolle Partner |
→ Kommunikationspartner
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5. Reisegebührenregelung
Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen werden vom Arbeitgeber bzw von der Arbeitgeberin Reisegebühren vergütet, wenn folgende Umstände eintreten:
Dienstlich angeordnete bzw. notwendige Fahrten im Sinne der Aufgabenerfüllung mit dem Privat-PKW, wenn die zurückgelegte Strecke zusätzlich zum Arbeitsweg anfällt bzw. den täglichen Arbeitsweg verlängert, werden mit dem amtlichen Kilometergeld von derzeit € 0,42 vergütet.
Wegstrecken zu Außenstellen der Hauptdienststelle werden zur Ableistung der Dienste laut Dienstplan mit dem halben amtlichen Kilometersatz in Höhe von € 0,22, zusätzlich zur normalen Fahrkostenvergütung, vergütet, wenn der Kilometeraufwand größer ist als zur Hauptdienststelle.
Reisekosten für Reisen in andere Bundesländer oder ins Ausland werden zu 100 % laut Beleg ersetzt, sofern vor Antritt der Reise diese bewilligt und das Reisemittel mit dem bzw. der direkten Vorgesetzten definiert wurde.
Nächtigungsgebühren für Reisen in andere Bundesländer oder ins Ausland werden zu 100 % laut Beleg ersetzt, sofern vor Antritt der Reise diese bewilligt und das Quartier mit dem direkt Vorgesetzten definiert wurde.
Ein voller Tagesverpflegungssatz kommt dann zur Auszahlung, wenn der Aufenthalt außerhalb der Vorarlberg-Landesgrenzen mehr als 10 Stunden beträgt und keine Einladung vorliegt. Der Tagessatz in Höhe von € 33,60 wird in 12/12 unterteilt, davon 2/12 für Frühstück, 5/12 für Mittagessen und 5/12 für das Abendessen. Ein teilweiser Tagessatz ist nicht vorgesehen.