B.
Allgemein – insbesondere Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen im Büro- und Verwaltungsdienst einschließlich Jugendorganisation sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung
B 1 – Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen, die einfache (Hilfs-)Tätigkeiten, für die keine spezifische Ausbildung erforderlich ist, ausführen.
z.B.: Bürohilfsdienst, Reinigungsarbeiten, Essensausgabe, Küchenarbeiten (auch RD A1), Lagerarbeiten, Ferialpraktikanten bzw. Ferialpraktikantinnen.
B 2 – Telefonisten bzw. Telefonistinnen, Rezeptionisten bzw. Rezeptionistinnen, Materialverwalter bzw. Materialverwalterinnen
Ausbildung: einschlägige abgeschlossene Lehr- oder Schulausbildung oder entsprechend gleichwertige praktische Ausbildung, Erfassen der Transportberichte, Schreibarbeiten und Datenerfassung
B 3 – Verwaltungsmitarbeiter bzw. Verwaltungsmitarbeiterinnen
Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien und Weisungen die Arbeit im Rahmen des erteilten Auftrages selbstständig erledigen
z.B.: Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen mit allgemeinen Verwaltungsaufgaben, Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterinnen, Sekretariatskräfte, Buchhalter bzw. Buchhalterin ohne Prüfung, Ein- und Verkäufer bzw. Ein- und Verkäuferin, Mitgliederverwaltung, Leistungsverrechnung, Sicherheitsfachkraft, Servicetelefon.
B 4 – Lohn- und Gehaltsverrechner bzw. Lohn- und Gehaltsverrechnerin, Buchhalter bzw. Buchhalterin mit Buchhalterprüfung bzw. Bezirksstellenverantwortlicher bzw. Bezirksstellenverantwortliche für Verein & Service einer kleinen
Dienststelle
Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die Arbeiten mit hoher Eigenverantwortung (z.B.: Führungsverantwortung, wirtschaftliche Verantwortung) bzw. selbstständig ausführen, wozu besondere Fachkenntnisse und praktische Erfahrung notwendig sind.
B 5 – Referatsleiter bzw. Referatsleiterin auf Landesebene, Fachbereichsleiter bzw. Fachbereichsleiterin, Organisationsleiter bzw. Organisationsleiterin (A 5 möglich, wenn hauptsächlich Fahrdienst)
Bezirksstellenverantwortlicher bzw. Bezirksstellenverantwortliche für Verein & Service einer großen
Dienststelle; Bilanzbuchhalter bzw. Bilanzbuchhalterin, Fachreferenten bzw. Fachreferentinnen
Angestellte, die schwierige Arbeiten verantwortlich selbständig ausführen, wozu besondere Fachkenntnisse und praktische Erfahrung notwendig und regelmäßig mit der Führung, Unterweisung und Beaufsichtigung von Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen beauftragt sind.
B 6 – Abteilungsleiter bzw. Abteilungsleiterin und Stabstellenleiter bzw. Stabstellenleiterin; Bezirksstellengeschäftsführer bzw. Bezirksstellengeschäftsführerin über alle Bereiche einer Bezirksstelle bzw. eines Verwaltungsverbundes
Angestellte, die Arbeiten erledigen, die besonders verantwortungsvoll sind, selbständig ausgeführt werden müssen, wozu umfangreiche, überdurchschnittliche Berufskenntnisse und mehrjährige praktische Erfahrung erforderlich sind, sowie mit der regelmäßigen und dauernden verantwortlichen Führung, Unterweisung und Beaufsichtigung von Angestelltengruppen und der Dienstmannschaft beauftragt sind.
B 7 – Mitglieder der Landesgeschäftsführung, Bereichsleiter bzw. Bereichsleiterin in der Zentrale einer Landesorganisation