Für die DienstnehmerInnen in den Buschenschankbetrieben (vormals zugeordnet in der Lohnkategorie 3) wird eine neue Lohnkategorie „
Buschenschank Personal
“ eingeführt.Diese
Lohnkategorie
wird um
47 %
erhöht, damit verbunden ist, dass Sonn- und Nachtarbeitszuschläge in der Normalarbeitszeit entfallen.