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Einfache Tätigkeiten: von € 1.524,24 bis € 1.528,68
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Qualifizierte Tätigkeiten: von € 1.571,63 bis € 1.748,02
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Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 1.934,91 bis € 2.130,94
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr:
€ 515,98
im 2. Lehrjahr:
€ 655,13
im 3. Lehrjahr:
€ 930,38
im 4. Lehrjahr (bei Doppellehre, alle 4 Jahre im selben Betrieb, Bäcker/Konditor)
€ 1.020,78
Zulagen
Erschwerniszulage, Taggeld, Mankogeld, Zuschläge für die Nachtarbeit sowie für Sonntags- und Feiertagsarbeit.
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Überstundenzuschläge: 50 % bis 200 %.
Kündigungsfristen
1 Tag zum Ende der Arbeitswoche
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn innerhalb von 4 Monaten (Achtung: Ausnahmen!) schriftlich geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst verfallen!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
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Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss