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Bäcker / Beilage / Lohn/Gehalt

LOHNVERTRAG


abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Bäcker, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuß, 1080 Wien, Albertgasse 35.


X. Rahmenänderung Punkt IV - Nachtarbeit
Der Rahmenkollektivvertrag für Arbeiter des österreichischen Bäckergewerbes vom 01.10.1996 wird im Punkt IV - Nachtarbeit - 25.2. Absatz wie folgt geändert:
Die Nachtarbeit ist für Lehrlinge und Arbeiter bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vor 04.00 Uhr früh verboten. Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr dürfen Jugendliche für Arbeiten, die der Berufsausbildung dienen, erst ab 06.00 Uhr (§ 17 Abs 1 KJGB), ab diesem Alter jedoch bereits ab 4.00 Uhr (§ 17 Abs 5 KJGB) beschäftigt werden.