KV-Infoplattform

Austro Control / 2. KV / Beilage

Kollektivvertrag


Kollektivvertrag, mit welchem der 2. Kollektivvertrag für die bei der Austro Control GmbH beschäftigten Bediensteten, abgeschlossen am 6.5.1997, in der geltenden Fassung, wie folgt geändert wird: (3. Nachtrag)


Änderung Artikel VIII. Dauer und Auflösung des Dienstverhältnisses
Im Punkt 4. wird als erster Absatz eingefügt:
"Aus Anlaß der Errichtung und des Betriebes der im Rahmen der "Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch Eurocontrol in der Bezirkskontrollzentrale des oberen Luftraumes für die zentraleuropäischen Flugsicherungsdienste (CEATS = Central European Air Traffic Services)" zu errichtenden Flugverkehrskontrollzentrale erfolgen keine Kündigungen von Bediensteten, deren Dienstverhältnis vor dem 31. Oktober 1999 begründet wurde. Dennoch ausgesprochene Kündigungen sind rechtsunwirksam."


Geltungsbeginn
Der 3. Nachtrag tritt mit 31. Oktober 1999 in Kraft.




Wien, am 27. September 1999

Für den Vorstand:
Dkfm. Karl Just Mag. Johann Zemsky Dr. Johannes Seiringer
Für die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
Hans-Georg Dörfler Rudolf Randus
Vorsitzender Zentralsekretär