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Austro Control / 2. KV / Beilage

Kollektivvertrag


Kollektivvertrag, mit welchem der 2. Kollektivvertrag für die bei der Austro Control GmbH beschäftigten Bediensteten, abgeschlossen am 6.5.1997, in der geltenden Fassung, wie folgt geändert wird: (Nachtrag 1a)


A. Änderung Artikel IV Dienstzeit
Artikel IV, Ziffer 1, Normalarbeitszeit (Dienstzeit):
Nach dem 1. Satz wird folgender Passus eingefügt:
"Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit (§ 2 Abs. 1 Z. 1 und 2 AZG) mehr als sechs Stunden, so wird die gemäß § 11 Abs. 1 AZG einzulegende halbstündige Arbeitspause gehaltsrechtlich (einschließlich der Überstundenabrechnung) als Dienstzeit behandelt."


Geltungsbeginn
Der Nachtrag 1a tritt mit 1. Februar 1999 in Kraft.




Wien, am 31. Jänner 1999

Für den Vorstand
Dkfm. Karl Just Dipl.-Ing. Johann Rausch
Für die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
Hans-Georg Dörfler Rudolf Randus