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Austro Control / 2. KV / Beilage

Kollektivvertrag

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Hintelegte Fassung vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

mit welchem der 2. Kollektivvertrag
für die bei der Austro Control GmbH beschäftigten Bediensteten,
abgeschlossen am 6.5.1997,
in der geltenden Fassung, wie folgt geändert wird

(Nachtrag 18)


1. Bezugsrechtliche Bestimmungen
a)  Gehaltsansätze:
Die Gehaltsansätze der Verwendungsgruppen I bis XI werden mit Wirkung 1. Jänner 2016 um 1,0 % erhöht.
Ebenso werden Lehrlings- und Ausbildungsentschädigung sowie allfällige Überzahlungen des Gehalts mit Wirkung 1. Jänner 2016 um 1,0 % erhöht.
b)  Zulagen:
Nachstehende Zulagen, Entschädigungen und Vergütungen werden mit Wirkung 1. Jänner 2016 ebenfalls um 1,0 % erhöht:
  • -
    Schichtdienstzulage,
  • -
    Nachtdienstentschädigung,
  • -
    Wochenendzuschlag,
  • -
    Familienzulage,
  • -
    Cockpit- und Streckenerfahrungsflüge,
  • -
    Lehrer-, Prüfer-, OJT-Vergütung, Vergütung für Piloten am Simulator,
  • -
    Vergütung für Piloten am Simulator,
  • -
    Ausgleichszulage,
  • -
    Zulage Supervisor VFSS,
  • -
    Überzahlung ATCO Supervisor,
c)  Leistungsprämie für 2015:
Alle Bediensteten mit einem aufrechten Dienstverhältnis per 31.12.2015 erhalten für 2015 eine Leistungsprämie im Betrag von EUR 2.500,00 brutto mit folgenden Ausnahmen bzw. Einschränkungen:
  • Trainees, d.h. alle Mitarbeiter in Ausbildung, die eine Ausbildungsentschädigung und/oder während der Ausbildung bereits ein Mischgehalt beziehen, erhalten diese Leistungsprämie nicht.
  • Teilzeitkräfte erhalten die Prämie im Verhältnis ihres Arbeitszeitausmaßes im Gesamtjahr 2015.
  • Mitarbeiter, die sich im Laufe des Jahres 2015 in einer Karenzierung befunden haben, haben einen aliquoten Anspruch auf die Prämie im Ausmaß der Dauer ihrer Tätigkeit im Jahr 2015 vor Beginn bzw. nach Ende der Karenzierung.
  • Mitarbeiter, die im Kalenderjahr 2015 in das Unternehmen eingetreten bzw. aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, erhalten die Prämie aliquot in der ihnen jeweils zustehenden Höhe und im Ausmaß der Dauer ihrer Beschäftigung in 2015.
  • Mitarbeiter, die erst 2016 in das Unternehmen eingetreten sind, erhalten diese Prämie nicht.
  • Mitarbeiter, die eine individuelle Bonusvereinbarung abgeschlossen haben, sind vom Bezug der Leistungsprämie ausgenommen.
d)  Umsetzung Gehaltserhöhung, Auszahlung und Leistungsprämie:
Die Umsetzung der Gehaltserhöhung sowie die Auszahlung der Leistungsprämie erfolgen mit der Gehaltsabrechnung für März 2016, vorausgesetzt, dass der unterschriebene KV-Nachtrag bis Ende Februar 2016 vorliegt. Sollte zu diesem Zeitpunkt noch kein von allen Vertragspartnern unterfertigter KV-Nachtrag vorliegen, so erfolgt die Umsetzung bzw. Auszahlung mit der, der Unterfertigung des KV-Nachtrags folgenden Gehaltsabrechnung.
2. Sonstige Regelungen (Rahmenrecht)


Änderung Pkt. X, 4. – Gehaltsordnung
In der Gehaltsordnung wird eine zusätzliche Vorrückung für die Verwendungsgruppenjahre 16 und 17 in der Höhe von 0,8 % eingefügt
Pkt. X, 4. – Gehaltsordnung - wird geändert und lautet nunmehr wie folgt:
Innerhalb der Verwendungsgruppen besteht ab dem Monatsersten nach Vollendung des 2., 4., 6., 8., 10., 12., 15., 17., 22. und 27. Dienstjahres in derselben oder einen höheren Verwendungsgruppe Anspruch auf Zeitvorrückung im prozentuellen Ausmaß laut Gehaltstabelle, wobei die Vorrückung nach dem 15. Dienstjahr 0,8% und nach dem 2.. und 27. Dienstjahr jeweils 2% des Kollektivvertragsgehalts der Verwendungsgruppe beträgt.
Die Einführung dieses zusätzlichen Gehaltssprunges gilt für alle Vorrückungsstichtage ab 01.04.2016.


3. Inkrafttreten und Laufzeit
Dieser Nachtrag 18 tritt mit Unterfertigung durch alle Vertragspartner in Kraft. Die Laufzeit dieses Nachtrages erstreckt sich bis inklusive 31. Dezember 2016.



Wien, am 26.2.2016
Für die Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH
Die Geschäftsführung
Dr. Heinz Sommerbauer Thomas Hoffmann, MSc.
CEO/Sprecher der Geschäftsführung COO/Geschäftsführer
Wien, am 22.2.2016 Wien, am 22.2.2016
Für die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten, Für die Gewerkschaft VIDA:
Bundesfachgruppe Flugsicherung
Helmut Köstinger Gottfried Winkler
Wolfgang Strauhs Bernd Brandstetter
GWolfgang Strauhserhard Mayerhofer Stefan Tichy