Kollektivvertrag
bei eigener Eheschließung | 3 Arbeitstage |
beim Tod des Ehegatten-(gattin) | 3 Arbeitstage |
beim Tod des Lebensgefährten-(gefährtin), wenn er (sie) mit dem Angestellten in gemeinsamen Haushalt lebte | 3 Arbeitstage |
beim Tod eines Elternteiles | 2 Arbeitstage |
beim Tod eines Kindes | 2 Arbeitstage |
beim Wohnungswechsel im Falle der Führung eines eigenen Haushaltes | 2 Arbeitstage |
bei Niederkunft der Ehefrau (bzw. Lebensgefährtin) | 2 Arbeitstage |
bei Eheschließung der Kinder, Eltern, Geschwister | 1 Arbeitstage |
beim Tod von Geschwistern, Großeltern und Schwiegereltern, bzw. Eltern des (der) Lebensgefährten-(gefährtin), wenn diese mit dem/der Bediensteten in gemeinsamen Haushalt lebten und die Lebensgemeinschaft dem Dienstgeber schriftlich gemeldet wurde | 1 Arbeitstage |