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Austro Control / 2. KV / Beilage

Kollektivvertrag

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Hintelegte Fassung vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

mit welchem der 2. Kollektivvertrag
für die bei der Austro Control GmbH beschäftigten Bediensteten,
abgeschlossen am 6.5.1997,
in der geltenden Fassung, wie folgt geändert wird

(Nachtrag 17)
2. Sonstige Regelungen


Pkt. VI, 4. “Fortzahlung des Entgeltes bei Dienstverhinderung” wird geändert und lautet nunmehr wie folgt:

4. Bei angezeigtem und nachgewiesenem Eintritt nachstehender Familienangelegenheiten ist jedoch Freizeit unter Entgeltfortzahlung in folgendem Ausmaß zu gewähren:
bei eigener Eheschließung 3 Arbeitstage
beim Tod des Ehegatten-(gattin) 3 Arbeitstage
beim Tod des Lebensgefährten-(gefährtin), wenn er (sie) mit dem Angestellten in gemeinsamen Haushalt lebte 3 Arbeitstage
beim Tod eines Elternteiles 2 Arbeitstage
beim Tod eines Kindes 2 Arbeitstage
beim Wohnungswechsel im Falle der Führung eines eigenen Haushaltes 2 Arbeitstage
bei Niederkunft der Ehefrau (bzw. Lebensgefährtin) 2 Arbeitstage
bei Eheschließung der Kinder, Eltern, Geschwister 1 Arbeitstage
beim Tod von Geschwistern, Großeltern und Schwiegereltern, bzw. Eltern des (der) Lebensgefährten-(gefährtin), wenn diese mit dem/der Bediensteten in gemeinsamen Haushalt lebten und die Lebensgemeinschaft dem Dienstgeber schriftlich gemeldet wurde 1 Arbeitstage