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Austro Control / 2. KV / Beilage

Kollektivvertrag


mit welchem der 2. Kollektivvertrag für die bei der Austro Control GmbH beschäftigten Bediensteten, abgeschlossen am 6.5.1997, in der geltenden Fassung, wie folgt geändert wird (Nachtrag 11a)


1. Rahmenrechtliche Bestimmungen
Art. XIII., Sonderbestimmungen, Z. 3, wird durch folgende Formulierung ersetzt:
“3.  Abhängig von der Verkehrsbelastung erhalten Radar-Flugverkehrsleiter und Koordinatoren zu ihrem Gehalt je nach der Belastungsstufe ihres jeweiligen ständigen oder überwiegenden Einsatzortes eine monatliche Zulage.
Die Verkehrsbelastung wird für alle Units, an denen Radar-Flugverkehrsleiter und Koordinatoren beschäftigt sind, getrennt berechnet. Die Berechnung erfolgt nach der Anzahl der kontrollierten Flüge (IFR und VFR gemäß den Begriffserläuterungen der Luftverkehrsregeln) pro Kalenderjahr im Verhältnis zu den durchschnittlichen Dienststunden pro Kalenderjahr, in denen ausschließlich Flugverkehrskontrolle durchgeführt wird (also z.B. keine AIS-Stunden, Bürostunden etc.), gemäß Dienstplanschema der Unit pro Tag.
Die Zulage beträgt bei Flugsicherungsstellen der 1. Verkehrsbelastungsstufe 15% des Grundgehalts der Verwendungsgruppe VIII, der 2. Verkehrsbelastungsstufe 8% und der 3. Verkehrsbelastungsstufe 3% dieser Verwendungsgruppe jeweils brutto monatlich.
Die Einordnung in die drei Stufen ergibt sich unter der Annahme, dass die Verkehrsbelastung der Flugsicherungsstelle, die die höchste Verkehrsbelastung aufweist mit 100% festgelegt wird. Bis zu 33% dieses Wertes erfolgt eine Einstufung in Stufe 3, bis zu 66% in Stufe 2 und darüber in Stufe 1.
Diese Zulage bleibt bei der Bemessung der Sonderzahlung außer Acht.
Die Verkehrsbelastung wird bis zum Ende des 1. Quartals des Folgejahres für das vergangene Jahr berechnet und festgelegt. Etwaige Anpassungen der Verkehrsbelastungszulage werden mit April des Folgesjahres durchgeführt.”


2. Inkrafttreten und Laufzeit
Der Nachtrag 11a tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
Für den Vorstand:
Dr. Christoph Baubin Mag. Johann Zemsky
Für die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten: Für die Gewerkschaft VIDA:
Gerhard Fritz Rudolf Kaske
Helmut Tomek Wilhelm Haberzettl
Georg Eberl
Gerhard Mayerhofer Robert Hengster