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Austro Control / 2. KV / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Hintelegte Fassung vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

mit welchem der 2. Kollektivvertrag
für die bei der Austro Control GmbH beschäftigten Bediensteten,
abgeschlossen am 6.5.1997,
in der geltenden Fassung, wie folgt geändert wird
(Nachtrag 16)


2. Sonstige Regelungen
a)  Betreffend die Forderung laut KV-Antrag, Punkt 2. “Änderungen in der BV Vorsorgekuren im operativen Schichtdienst KV1 und 2. KV” wird vereinbart, die entsprechende Betriebsvereinbarung Ende 2014 insbesondere hinsichtlich “2. Dauer der Vorsorgekur – Verwendung von Urlaubstagen (Forderung 7 statt 10 Urlaubstagen)” zu evaluieren.
b)  Einrichtung einer Arbeitsgruppe betreffend die Forderungen laut KV-Antrag, Punkt 2d) “Altersgerechtes Arbeiten” und 2f) “Anpassungen im KVI und 2. KV bei der Dienstzeit im Schichtdienst”
Es wird vereinbart, eine Arbeitsgruppe zu den Forderungen des KV-Antrages 2d) “Altersgerechtes Arbeiten” und 2f) “Anpassungen im KVI und 2. KV bei der Dienstzeit im Schichtdienst” einzurichten, mit dem Ziel, eine unitbezogene Regelung außerhalb des Kollektivvertrages zu finden.
Diese Arbeitsgruppe ist von Unternehmensleitung und Belegschaftsvertretung/Gewerkschaft paritätisch zu besetzen und hat mit 01.03.2014 die Arbeit aufzunehmen. Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe hat bis 30.06.2014 vorzuliegen und ist an die KV-Partner zu übermitteln.