1. Bezugsrechtliche Bestimmungen
a)
Gehaltsansätze:
Zuerst werden die Gehaltsansätze der Verwendungsgruppen I bis V mit Wirkung 1. Jänner 2013 um EUR 30,-- erhöht.
Danach werden die Gehaltsansätze der Verwendungsgruppen (I bis IX) mit Wirkung 1. Jänner 2013 um 2,7 % erhöht.
b)
Zulagen:
Nachstehende Zulagen, Entschädigungen und Vergütungen werden mit Wirkung 1. Jänner 2013 ebenfalls um 2,7 % erhöht:
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Schichtdienstzulage,
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Nachtdienstentschädigung,
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Wochenendzuschlag,
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Ausbildungsentschädigung
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Lehrlingsentschädigung,
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Verkehrsbelastungszulage,
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Familienzulage,
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Cockpit- und Streckenerfahrungsflüge,
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Lehrer-, Prüfer-, OJT-Vergütung, Vergütung für Piloten am Simulator,
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Simulatorzuschlag,
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Ausgleichszulage,
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Zulage Supervisor VFSS,
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Überzahlung ATCO Supervisor
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Überzahlung Gehalt
c)
Inflationsabgeltung 2012
Alle Bediensteten erhalten als Abgeltung der Inflation 2012 einen einmaligen Betrag in Höhe von EUR 3.000,-- brutto, wobei Bedienstete, die erst 2012 in das Unternehmen eingetreten bzw. in 2012 ausgetreten sind, sowie Bedienstete, die sich 2012 in Karenz befunden haben, die Inflationsabgeltung nur aliquot im Verhältnis ihres Arbeitsausmaßes erhalten (Anwesenheit in 2012 vor Beginn bzw. nach Ende der Karenzierung) und für Teilzeitkräfte die Grundlage der Berechnung ihr Arbeitszeitausmaß (Teilzeitprozentsatz) per 01. Dezember 2012 ist.
d)
Leistungsprämie:
Alle Bediensteten, ausgenommen Trainees, d.h. alle Mitarbeiter in Ausbildung, die eine Ausbildungsentschädigung und/oder während der Ausbildung bereits ein Mischgehalt beziehen und ausgenommen Mitarbeiter, die für 2012 individuelle Bonusvereinbarungen abgeschlossen haben, erhalten für das Jahr 2012 eine allgemeine Leistungsprämie im Betrag von EUR 2.500,-- brutto.
Teilzeitkräfte, die den Bestimmungen über die gegenständliche Leistungsprämie unterliegen, erhalten die Leistungsprämie im Verhältnis ihres Arbeitszeitausmaßes (Teilzeitprozentsatz, Grundlage Arbeitsausmaß 01. Dezember 2012)
Bedienstete, die den Bestimmungen über die gegenständliche Leistungsprämie unterliegen und sich im Laufe des Jahres 2012 in einer Karenzierung befunden haben, haben einen aliquoten Anspruch auf die Leistungsprämie im Ausmaß der Dauer der Tätigkeit im Jahr 2012 vor Beginn bzw. nach Ende einer Karenzierung.
Bedienstete, die den Bestimmungen über die gegenständliche allgemeine Leistungsprämie unterliegen und im Kalenderjahr 2012 in Austro Control GmbH eingetreten bzw. ausgetreten sind, erhalten die Leistungsprämie in der ihnen jeweils zustehenden Höhe und im Ausmaß der Dauer ihrer Beschäftigung in 2012.
Die Leistungsprämie ist eine einmalige Zahlung und stellt kein Präjudiz für die Zukunft dar.
e)
Umsetzung Gehaltserhöhung, Auszahlung von Inflationsabgeltung und Leistungsprämie 2012
Die Umsetzung der Gehaltserhöhung sowie die Auszahlung der Inflationsabgeltung und der Leistungsprämie erfolgen mit der Gehaltsabrechnung für April 2013, vorausgesetzt, dass die unterschriebenen KV-Nachträge bis Anfang April 2013 vorliegen. Sollten zu diesem Zeitpunkt noch keine von allen Vertragspartnern unterfertigten KV-Nachträge vorliegen, so erfolgt die Umsetzung bzw. Auszahlung mit der der Unterfertigung der KV-Nachträge folgenden Gehaltsabrechnung.
2. Sonstige Regelungen
a)
Einrichtung einer Arbeitsgruppe betreffend neue Prämienregelung für alle Mitarbeiter
Es wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, mit der Aufgabe der Erarbeitung einer neuen Prämienregelung für alle Mitarbeiter des Unternehmens. Bei der Erarbeitung des Prämienmodells sind die Parameter der Regulierung zu berücksichtigen. Diese Arbeitsgruppe ist von Unternehmensleitung und Belegschaftsvertretung/Gewerkschaft paritätisch zu besetzen und hat umgehend die Arbeit aufzunehmen. Über die Zwischenergebnisse ist nach 2 Monaten zu berichten. Das Endergebnis hat bis 30.06.2013 vorzuliegen und ist an die KV-Partner zur weiteren Entscheidung zu übermitteln.
3. Inkrafttreten und Laufzeit
Dieser Nachtrag 15a tritt mit Unterfertigung durch die Vertragspartner in Kraft. Die Laufzeit dieses Nachtrages erstreckt sich bis inklusive 31. Dezember 2013.