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Austro Control / 2. KV / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten

mit welchem der 2. Kollektivvertrag für die bei der Austro Control GmbH beschäftigten Bediensteten, abgeschlossen am 6.5.1997, in der geltenden Fassung, wie folgt geändert wird
(13. Nachtrag)


1. Bezugsrechtliche Bestimmungen
a)  Gehaltsansätze:
Die Gehaltsansätze der Verwendungsgruppen I bis XI werden mit Wirkung 1. Jänner 2010 um 1 % erhöht.
Den Bediensteten der Verwendungsgruppen I bis III wird überdies eine einmalige Abschlagszahlung in Höhe von je € 650,- gewährt. Diese ist im Juni 2010 zur Auszahlung fällig.
b)  Zulagen:
Nachstehende Zulagen, Entschädigungen und Vergütungen werden mit Wirkung 1. Jänner 2010 ebenfalls um 1 % erhöht:
  • -
    Schichtdienstzulage,
  • -
    Nachtdienstentschädigung,
  • -
    Wochenendzuschlag,
  • -
    Ausbildungsentschädigung
  • -
    Lehrlingsentschädigung,
  • -
    Verkehrsbelastungszulage,
  • -
    Familienzulage,
  • -
    Cockpit- und Streckenerfahrungsflüge,
  • -
    Lehrer-, Prüfer-, OJT-, Simulatorvergütung,
  • -
    Vergütungen für Piloten am Simulator.
c)  Leistungsprämie:
Den Bediensteten, auf die die Bestimmungen des 8. Nachtrages über den IFR-Movement Benefit nicht anzuwenden sind und die keine individuellen Bonusvereinbarungen abgeschlossen haben, wird für das Jahr 2009 eine Leistungsprämie von € 1000,- + 10 % des am 1. Dezember 2009 aufgrund ihrer Einstufung im Kollektivvertragsschema und ihres Arbeitszeitausmaßes gebührenden Grundgehaltes gewährt.
Teilzeitkräfte erhalten die Leistungsprämie von € 1.000,- im Verhältnis ihres Arbeitszeitausmaßes (Teilzeitprozentsatz).
Für Bedienstete, die den Bestimmungen über die gegenständliche Leistungsprämie unterliegen und die sich im Laufe des Jahres in einer Karenzierung befunden haben oder deren Dienstverhältnis im Laufe des Jahres 2009 begonnen hat, besteht ein aliquoter Anspruch. Die Berechnungsgrundlage ist bei Beendigung der Karenzierung und bei Beginn des Dienstverhältnisses im Laufe des Jahres 2009 das am 1. Dezember 2009, bei Beginn der Karenzierung das für den letzten Monat der Karenzierung aufgrund der Einstufung im Kollektivvertragsschema und des Arbeitszeitausmaßes gebührende Grundgehalt.
Mitarbeitern, deren Dienstverhältnis im Jahr 2009 geendet hat, gebührt eine Prämie gemäß dem 12. Nachtrag.
Bei Bediensteten, die den Bestimmungen über die gegenständliche Leistungsprämie unterliegen und im Kalenderjahr 2010 aus der Austro Control GmbH ausscheiden, berechnet sich die Höhe der aliquoten Prämie aus dem Durchschnittswert der prozentuellen Prämie der letzten fünf Jahre.
Die Leistungsprämien sind im Juni 2010 zur Auszahlung fällig.
Die Leistungsprämien sind einmalige Zahlungen und stellen kein Präjudiz für die Zukunft dar.
d)  Leistungsprämie für ATCOs / VFSS / FIC / TFI “Movement Benefit 2010 und 2011”:
FlugverkehrsleiterInnen sowie MitarbeiterInnen in VFSS, FIC und TFI erhalten eine Leistungsprämie entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen:
1.
Die Höhe der Leistungsprämie bestimmt sich nach der Produktivität, berechnet gem. Pkt. 2 und ihrer Veränderung im Vergleich zum Vorjahr.
2.
Die Produktivität bemisst sich nach der Formel IFR-Movements (FIR exklusive INN) dividiert durch die Anzahl der Betriebsstunden der bezugsberechtigten Bereiche.
3.
Erster Ausgangs- und Vergleichswert für die Ermittlung der Produktivitätsveränderung ist die gemäß der Formel nach Pkt. 2 errechnete Produktivität für das Jahr 2009.
4.
Die Leistungsprämie berechnet sich als Prozentsatz des dem Bezugsberechtigten am 1. Dezember des jeweiligen Vorjahres aufgrund der Einstufung im Kollektivvertragsschema und des Arbeitszeitausmaßes in der Verwendung als ATCO, VFSS, FIC oder TFI MitarbeiterIn gebührenden Grundgehaltes.
5.
Bleibt die gemäß Pkt. 2. errechnete Produktivität des jeweiligen Jahres gegenüber dem jeweiligen Vorjahr unverändert, gebühren ATCOs 90 % und MitarbeiterInnen in VFSS, FIC und TFI 50 % des Gehaltes gemäß Pkt. 4. als Leistungsprämie. Jeder Prozentsatz der Produktivitätsveränderung bewirkt eine Veränderung dieses Prozentsatzes nach oben oder unten um 5 Prozentpunkte. Die sich so ergebende Leistungsprämie wird auf 1 % kaufmännisch gerundet.
6.
Nach oben ist die jährliche Leistungsprämie mit 135 % und nach unten mit 45 % des Gehaltes gem. Pkt. 4. begrenzt.
7.
Die Auszahlung der Leistungsprämie erfolgt zum Zeitpunkt der Auszahlung der allgemeinen kollektivvertraglichen Prämie. Sollte eine solche nicht vereinbart werden, spätestens mit der Gehaltsauszahlung April des jeweiligen Jahres, somit erstmals spätestens im April 2011 für das Jahr 2010.
8.
MitarbeiterInnen, die sich in der Ausbildung zum Flugverkehrsleiter befinden, sind während der Dauer ihrer Ausbildung vom Bezug dieser Leistungsprämie ausgeschlossen und erhalten daher gegebenenfalls die allgmeine kollektivvertragliche Leistungsprämie.
9.
Bei Beginn oder Beendigung des Dienstverhältnisses während des Kalenderjahres sowie bei Ruhes des Dienstverhältnisses durch Karenzierung gebührt die Leistungsprämie nur aliquot.
10.
Die Bestimmungen über diese Leistungsprämie treten mit 1.1.2010 in Kraft und sind auf bestimmte Zeit bis 31.12.2011 abgeschlossen. Es besteht Einvernehmen, dass nach der Laufzeit von 2 Jahren das Modell evaluiert wird mit dem Ziel, eine langfristige Prämienregelung für ATCOs, VFSS, FIC und TFI Bedienstete im Kollektivvertrag abzubilden.
11.
Die Leistungsprämie gebührt ausschließlich für die Kalenderjahre 2010 und 2011 und stellt für allfällige spätere Leistungsprämienmodelle oder sonstige Einmalzahlungen weder dem Grunde noch der Höhe nach ein Präjudiz dar. Aus der Zahlung der Leistungen für diese Jahre erwachsen daher den Bediensteten für spätere Zeiträume keine wie immer gearteten Ansprüche.


2. Rahmenrechtliche Bestimmungen Änderung Art. VIII Dauer und Auflösung des Dienstverhältnisses
a.  In Art. VIII Dauer und Auflösung des Dienstverhältnisses, Pkt. 1 Kündigung, wird nach Punkt 2, erster Absatz, folgender Passus eingefügt:
Nach 25 Dienstjahren in der Austro Control verlängert sich die Kündigungsfrist um 1 Monat, danach alle 5 Jahre um einen weiteren Monat.


Änderung Art. VII Dienstverhinderungen
b.  In Art. VII Dienstverhinderungen wird nach der Tabelle ein Punkt 5. wie folgt eingefügt:
Für Bedienstete im Schichtdienst ist die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung aufgrund eines der o.a. Ereignisse, die nicht vorgeplant werden konnte, nach dem tatsächlichen Stundenausfall laut Dienstplan zu berechnen. Bei vorgeplanter Dienstverhinderung berechnet sich die Entgeltfortzahlung mit 8 Stunden, bei radarwertiger mit 6,5 Stunden.


Änderung Art. XIII Sonderbestimmungen
c.  Im Art. XIII Sonderbestimmungen
Pkt. A. Flugverkehrsleiter, Pkt. 3. Verkehrsbelastungsabgeltung, 3. Absatz lautet nunmehr wie folgt:

“Die Zulage beträgt bei Flugsicherungsstellen
der 1. Verkehrsbelastungsstufe 15 %
der 2. Verkehrsbelastungsstufe 8 % und
der 3. Verkehrsbelastungsstufe 3 %
der Vorrückungsstufe 5/6 der Verwendungsgruppe VIII, jeweils brutto monatlich.”


3. Sonstige Regelungen
Lehr- und Prüfungstätigkeiten
Die Lehrergebühr für die Abhaltung des Unterrichts außerhalb der Dienstzeit beträgt für die Dauer vom 01.01.2010 bis 31.12.2011 EUR 60,- brutto pro Stunde. Die bis 31.12.2011 bestehende aktuelle Regelung für Lehrertätigkeiten von FVLs bleibt von dieser Regelung unberührt.
Ab 01.01.2012 wird die Lehrergebühr im Kollektivvertrag für alle Lehrertätigkeiten außerhalb der Dienstzeit mit EUR 75,- festgesetzt.

Abschluss einer Betriebsvereinbarung betreffend eine funktionsbezogene Zulage für Supervisoren VFSS:
Die Regelung über eine funktionsbezogene Zulage für Supervisoren VFSS soll in einer Betriebsvereinbarung erfolgen. Die Kollektivvertragspartner werden unverzüglich entsprechende Verhandlungen aufnehmen. Es besteht Einvernehmen, dass die Regelung über eine funktionsbezogene Zulage für Supervisoren VFSS die bestehende Zulage des Kollektivvertrages ersetzen und in den Kollektivvertrag aufgenommen werden soll.


4. Arbeitsgruppen
Folgende weitere Themen werden in Arbeitsgruppen bearbeitet:
  • Prämienmodell für Nicht-ATCOS
  • Rufbereitschaft im Schichtdienst


5. Inkrafttreten und Laufzeit
Der 13. Nachtrag tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft. Die Laufzeit dieses Nachtrages erstreckt sich bis inklusive 31. Dezember 2010.


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 10. Mai 2010
Der Vorstand:
Dr. Heinz Sommerbauer Mag. Johann Zemsky
Für die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten:
Gerhard Fritz Helmut Tomek
Gerhard Mayerhofer
Für die Gewerkschaft VIDA:
Rudolf Kaske Wilhelm Haberzettl

Lohntabelle 2010

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft vida (Anm.: Die Lohntabellen 2010 sind nicht Teil der hinterlegten Fassung)


Lohntabelle KV II
ab 1. Jänner 2010 (+1%)

Jahr Verwendungsgruppe
I II III IV V VI
1/2 1.588,43 2.255,32 2.515,69 2.870,66 3.249,82 3.711,40
3/4 1.620,22 2.300,67 2.565,98 2.928,06 3.314,83 3.785,70
5/6 1.651,91 2.345,66 2.616,25 2.985,42 3.379,91 3.859,91
7/8 1.683,81 2.390,85 2.666,62 3.042,83 3.445,03 3.934,19
9/10 1.715,50 2.435,87 2.716,99 3.100,34 3.509,95 4.008,49
11/12 1.747,29 2.481,07 2.767,33 3.157,65 3.575,14 4.082,79
13-17 1.778,97 2.526,22 2.817,69 3.215,00 3.640,16 4.156,88
18-22 1.810,98 2.571,34 2.867,98 3.272,43 3.705,14 4.231,09
23-27 1.847,20 2.622,77 2.925,33 3.337,88 3.779,25 4.315,71
ab 28 1.884,14 2.675,22 2.983,84 3.404,64 3.854,84 4.402,02

Jahr Verwendungsgruppe
VII VIII IX X XI
1/2 4.271,93 4.564,74 6.312,73 7.392,98 8.894,87
3/4 4.357,35 4.656,07 6.438,93 7.540,85 9.072,77
5/6 4.442,84 4.747,52 6.565,27 7.688,55 9.250,63
7/8 4.528,30 4.838,79 6.691,45 7.836,61 9.428,52
9/10 4.613,83 4.929,94 6.817,73 7.984,29 9.606,40
11/12 4.699,23 5.021,41 6.943,98 8.132,08 9.784,18
13-17 4.784,50 5.112,75 7.070,35 8.280,06 9.961,98
18-22 4.870,04 5.204,12 7.196,51 8.427,83 10.139,77
23-27 4.967,44 5.308,20 7.340,45 8.596,39 10.342,57
ab 28 5.066,80 5.414,36 7.487,25 8.768,32 10.549,43


Kursentschädigungen KV II
ab 1. Jänner 2010 (+ 1%)

A/01 BTR bis Abschluss FIC 1.409,99
A/03 bis Student Licence 2.234,48
A/05 ab Student Licence 2.646,73
B/01 ING+EDV Basic Course 1.822,23
B/03 nach Basic Course 2.234,48
B/05 nach Qual. Course 2.646,73
C/01 TEC während 1,2 1.409,99
C/03 nach Prfg. M2 1.822,23
D/01 Systemanalytiker während 1,2 1.822,23
D/03 nach EDV2 2.234,48
D/05 nach EDV3 2.646,73
E/01 Flugdatenbearb. in Ausbildung 1.409,99
E/01 EDV-Operator in Ausbildung 1.409,99
F/01 MET während 1,2 1.409,99
F/03 nach FWF2, FWT2 1.822,23
G/01 während FWM 2.234,48

LOA 5500 Schichtdienstzulage 127,53
LOA 5510 (15% v. VIII/5) Verkehrsbel.zul.1 712,13
LOA 5520 (8% v. VIII/5) Verkehrsbel.zul.2 379,80
LOA 5530 (3% v. VIII/5) Verkehrsbel.zul.3 142,43
LOA 5570 Simulatorzuschlag 726,11
LOA 1800 Lehrlingsent. Stf. 01 537,32
LOA 1800 Lehrlingsent. Stf. 02 644,78
LOA 1800 Lehrlingsent. Stf. 03 859,70
LOA 1800 Lehrlingsent. Stf. 04 1.128,36
LOA 1136 (VI/1-A/03) Mischgeh. FB St.2 1.476,92
LOA 1137 (VI/1-A/05) Mischgeh. FB St.3 1.064,67
LOA 1121 (15%v.VII/1) Mischgeh. Ing.St.1 640,79
LOA 1122 (20%v.VII/1) Mischgeh. Ing.St.2 854,39
LOA 1123 (25%v.VII/1) Mischgeh. Ing.St.3 1.067,98
LOA 1130 (15%v.V/1) Mischgeh. FT St.1 487,47
LOA 1131 (20%v.V/1) Mischgeh. FT St.2 649,96
LOA 6360,65 Nachtdienstentschädigung 3,71
LOA 6370 Wochenendzulage 2,06
LOA 1515 Kinderzulage 29,01