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Austro Control / 2. KV / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag


mit welchem der 2. Kollektivvertrag für die bei der Austro Control GmbH beschäftigten Bediensteten, abgeschlossen am 6.5.1997, in der geltenden Fassung, wie folgt geändert wird (10. Nachtrag)


1. Bezugsrechtliche Bestimmungen:
a)  Gehaltsansätze:
Die Gehaltsansätze der Verwendungsgruppen I bis XI werden mit Wirkung 1. Jänner 2007 um 2,6% erhöht.
Den Bediensteten der Verwendungsgruppen I und II wird für das Jahr 2006 überdies eine einmalige Abschlagszahlung in Höhe von je € 450,- gewährt. Diese ist im März 2007 zur Auszahlung fällig.
b)  Zulagen:
Nachstehende Zulagen, Entschädigungen und Vergütungen werden mit Wirkung 1. Jänner 2007 ebenfalls um 2,6% erhöht:
  • -
    Schichtdienstzulage,
  • -
    Nachtdienstentschädigung,
  • -
    Wochenendzuschlag,
  • -
    Lehrer-, Prüfer-, Rating-, Simulatorvergütung,
  • -
    Ausbildungsentschädigung


In Punkt X, Gehaltsordnung, wird folgende lit. C eingefügt:

„C. Familienzulage
Eine Familienzulage von monatlich 27,- Euro gebührt für jedes der folgenden Kinder, für das Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz bezogen wird:
  • -
    Kinder, die im gemeinsamen Haushalt mit dem Bediensteten leben,
  • -
    Kinder, für die der Bedienstete Unterhalt zu bezahlen hat.

Eine Familienzulage gebührt auch für ein Kind, das ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch auf Familienzulage wegfällt, infolge Krankheit oder Gebrechens erwerbsunfähig ist, wenn weder das Kind noch dessen Ehegatte über eigene Einkünfte verfügen, die den Betrag nach § 5 Abs. 2 lit. C ASVG monatlich übersteigen.
Eine Familienzulage gebührt für ein Kind, das das 19., aber noch nicht das 26. Lebensjahr vollendet hat, wenn berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen und weder das Kind noch dessen Ehegatte über eigene Einkünfte verfügen, die die Einkommensgrenze nach dem ASVG übersteigen."
c)  Leistungsprämie:
Den Bediensteten, auf die die Bestimmungen des 8. Nachtrages über den IFR-Movement Benefit nicht anzuwenden sind, wird für das Jahr 2006 eine Leistungsprämie in Höhe von 87,5% des am 1. Dezember 2006 aufgrund ihrer Einstufung im Kollektivvertragsschema gebührenden Grundgehaltes gewährt.
Für Bedienstete, die den Bestimmungen über die gegenständliche Leistungsprämie unterliegen und die im Laufe des Jahres 2006 in die Austro Control GmbH eingetreten oder aus der Austro Control GmbH ausgetreten sind bzw. sich im Laufe des Jahres in einer Karenzierung befunden haben, besteht ein aliquoter Anspruch. Als Berechnungsgrundlage ist bei Eintritten ins Unternehmen und Beendigung der Karenzierung im Laufe des Jahres 2006 das am 1. Dezember 2006 aufgrund der Einstufung im Kollektivvertragsschema gebührende Grundgehalt heranzuziehen, bei Austritten aus dem Unternehmen und Beginn der Karenzierung im Laufe des Jahres 2006 das für den letzten Monat vor dem Austritt bzw. der Karenzierung aufgrund der Einstufung im Kollektivvertragsschema gebührende Grundgehalt.
Die Leistungsprämien sind spätestens im März 2007 zur Auszahlung fällig.
Die Leistungsprämien sind einmalige Zahlungen und stellen kein Präjudiz für die Zukunft dar.
d)  Bildungsfreistellung:
Den Bediensteten des VFSS wird eine einmalige dreitägige Bildungsfreistellung gewährt. Der Inhalt der während der Bildungsfreistellung durchgeführten Weiterbildung wird zwischen Betriebsrat und Personalabteilung akkordiert.


3. Kollektivvertrag für die Bediensteten des 2. Kollektivvertrages der Austro Control über eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung durch den Beitritt zu einer Pensionskasse vom 20. Dezember 2002
Im § 4 wird der vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer monatlich zu leistende Beitrag mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 mit 3% des schematischen Bruttomonatsgrundbezuges ohne Zulagen festgesetzt.