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Austro Control / 2. KV / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag


mit welchem der 2. Kollektivvertrag für die bei der Austro Control GmbH beschäftigten Bediensteten, abgeschlossen am 6.5.1997, in der geltenden Fassung, wie folgt geändert wird (9. Nachtrag)


2. Rahmenrechtliche Bestimmungen a) Änderung Art. IV. - Normalarbeitszeit
Im Art. IV., Normalarbeitszeit (Dienstzeit), wird nach der Z. 8 eine Z. 8a eingefügt, die wie folgt lautet:
„8a.  Für Flugverkehrsleiter kann die ununterbrochene tägliche Ruhezeit mit Zustimmung des Bediensteten auf zehn oder auf acht Stunden verkürzt werden. Für Verkürzungen bis zu zehn Stunden gilt, dass sie entweder innerhalb der nächsten zehn Kalendertage durch entsprechende Verlängerung einer anderen täglichen Ruhezeit auszugleichen sind (§ 12 Abs. 2 AZG) oder in der unmittelbar auf diese verkürzte Ruhezeit folgenden Arbeitszeit spätestens nach sechs Stunden neben der Ruhepause gemäß § 11 AZG zusätzlich eine Ruhepause von 30 Minuten zu gewähren ist (§ 18d AZG). Verkürzungen auf bis zu acht Stunden sind nur zulässig, wenn der unmittelbar folgenden Arbeitszeit eine wöchentliche Ruhezeit folgt oder es sich um die unmittelbar erste Arbeitszeit nach einer wöchentlichen Ruhezeit handelt; den wöchentlichen Ruhezeiten stehen tägliche Ruhezeiten von mindestens 15 Stunden gleich. Durch Reisezeiten kann die tägliche Ruhezeit höchstens zweimal pro Kalenderwoche auf acht Stunden verkürzt werden (§ 20b Abs. 4 bis 5 AZG)."


d) Neuer Anhang 4
Der Kollektivvertrag wird um den Anhang 4 erweitert. Dieser lautet wie folgt:

„AUSTRO CONTROL GmbH
LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG

Die monatliche Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge beträgt:
im 1. Lehrjahr 500,- Euro
im 2. Lehrjahr 600,- Euro
im 3. Lehrjahr 800,- Euro
im 4. Lehrjahr 1.050,- Euro"