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Austro Control / 2. KV / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag


mit welchem der 2. Kollektivvertrag für die bei der Austro Control GmbH beschäftigten Bediensteten, abgeschlossen am 6.5.1997, in der geltenden Fassung, wie folgt geändert wird (8. Nachtrag)


2. Rahmenrechtliche Bestimmungen a) Änderung Art. X. - Gehaltsordnung
Im Art. X, Gehaltsordnung, wird die Z. 6 geändert und lautet nunmehr wie folgt:
„6.  Bei Umstufungen in eine höhere Verwendungsgruppe, die sich aus der Zuteilung einer anderen Stelle oder einer änderungsbedingten Neuzuordnung der bisherigen Stelle im Verwendungsgruppenschema ergeben, sind auf die Zeitvorrückung nur Zeiten derselben oder einer höheren Verwendungsgruppe anzurechnen, jedoch gebührt mindestens jenes Gehalt, das gegenüber dem Verbleib in der bisherigen Verwendungsgruppe um mindestens 1,5% höher liegt. Der Beginn des Laufs der Zeitvorrückung, die sich aus einer solchen Umstufung ergibt, wird auf den Beginn des laufenden Zeitvorrückungszeitraumes der vorherigen Einstufung zurückverlegt (Wahrung des Vorrückungsstichtages)."


b) Änderung Art. XIII - Sonderbestimmungen
Im Art. XIII, Sonderbestimmungen, werden die Entschädigungen der lit. C um 2,45% erhöht, mit Ausnahme der in lit. C. a) ad) festgelegten Entschädigung für Pilotentätigkeit am Flugsicherungssimulator außerhalb der Dienstzeit. Diese wird von 26,- Euro pro Unterrichtsstunde auf 28,- Euro erhöht.