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Austro Control / 2. KV / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Dieser Kollektivvertrag gilt für alle Bediensteten der AUSTRO CONTROL GmbH, die mit oder nach seinem Inkrafttreten in ein Dienstverhältnis zur AUSTRO CONTROL GmbH eintreten oder innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten gem. § 9 Abs. 3 des Austro Control-Gesetzes, BGBl. Nr. 898/1993, unter Weiterführung ihres Dienstverhältnisses durch schriftliche Erklärung in diesen übertreten.


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
Geltungsbegin 01.01.1997, Stand 01.01.2014


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Gehälter um 2,0 %


Zulagen/Zuschläge
Familienzulage
Eine Familienzulage von monatlich 31,– Euro gebührt für jedes der folgenden Kinder, für das Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz bezogen wird:
Kinder, die im gemeinsamen Haushalt mit dem Bediensteten leben, Kinder, für die der Bedienstete Unterhalt zu bezahlen hat.
Weitere Zulagen/Zuschläge, wie z. B. Schichtdienstzulage, Verkehrsbelastungszulage, Simulatorzuschlag etc.


Sonderzahlungen
Allen Angestellten gebührt am 15. Mai eines jeden Jahres eine Urlaubsremuneration und am 15. November jeden Jahres eine Weihnachtsremuneration im Ausmaß des Grundgehaltes des vorhergehenden Monats. Bei Änderung des Arbeitszeitausmaßes (z.B. Änderung von Voll- auf Teilzeitarbeit oder umgekehrt) gebühren die Remunerationen nach Maßgabe einer Mischberechnung. Bei Beginn oder Ende des Dienstverhältnisses während des Kalenderjahres gebührt nur der entsprechende Teil. Bei Ende des Dienstverhältnisses sind verhältnismäßig zuviel bezahlte Anteile zu verrechnen bzw. zurückzuzahlen.


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstundenzuschlag: Die Grundvergütung für Überstunden beträgt 1/157 des Gehaltes
Der Überstundenzuschlag beträgt grundsätzlich 50 %.
Für Überstunden in der Zeit von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen beträgt der Zuschlag 100 %.
Dienstverhinderung aufgrund einer Unterbrechung eines bereits angetretenen Urlaubs oder Zeitausgleich sind wie Feiertagsüberstunden zu behandeln.
Für Feiertage und für Arbeit an Feiertagen gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.


Entgelt bei Arbeitsverhinderung außerhalb des Krankenstandes
Bei angezeigtem und nachgewiesenem Eintritt nachstehender Familienangelegenheiten ist jedoch Freizeit unter Entgeltfortzahlung in folgendem Ausmaß zu gewähren, z. B. bei Eheschließung, Geburt, Tod etc.
Nähere Informationen siehe KV-Langfassung.


Probezeit
Der erste Monat des Dienstverhältnisses gilt sowohl beim befristeten als auch unbefristeten Dienstverhältnis als Dienstverhältnis auf Probe im Sinne des § 19 Abs. 2 Angestelltengesetz, falls ein Probemonat im Dienstvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.


Kündigungsfristen
Für die Kündigung gelten die Kündigungsbestimmungen des Angestelltengesetzes mit der Maßgabe, dass die Kündigung von jedem Teil unter vorheriger Einhaltung der Kündigungsfrist zum Letzten eines Kalendermonats erfolgen kann.
Nach 25 Dienstjahren in der Austro Control verlängert sich die Kündigungsfrist um 1 Monat, danach alle 5 Jahre um einen weiteren Monat.
Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates nach § 105 Abs. 1 und 2 ArbVG bleiben unberührt.
Für die vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses (Entlassung und vorzeitiger Austritt) sind die Bestimmungen des Angestelltengesetzes maßgebend.
Nähere Informationen siehe KV-Langfassung.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche auf Überstundenentlohnung verfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach dem Monat der Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.
Der Bedienstete hat seine Ansprüche mit der unterschriebenen Reiserechnung bis zum Ende des Folgemonats der Dienstreise beim Dienstgeber geltend zu machen. Ansprüche auf Reisezeit-, Reisekosten- und Reiseaufwandsentschädigungen verfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Ende der Dienstreise schriftlich geltend gemacht werden.