Austro Control / 1. KV / Beilage
49. Nachtrag
Kollektivvertrag, mit welchem der 1. Kollektivvertrag für die bei der Austro Control GmbH beschäftigten Bediensteten, abgeschlossen am 1.12.1967, in der geltenden Fassung, wie folgt geändert wird:
Änderung X. Auflösung des Dienstverhältnisses
Im Punkt 1. KÜNDIGUNG wird folgender Satz gestrichen:
"Aus Anlaß der Ausgliederung und der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden organisatorischen Maßnahmen erfolgen keine Kündigungen."
Anstelle dieses gestrichenen Satzes tritt folgender Passus:
"Aus Anlaß der Errichtung und des Betriebes der im Rahmen der "Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch Eurocontrol in der Bezirkskontrollzentrale des oberen Luftraumes für die zentraleuropäischen Flugsicherungsdienste (CEATS = Central European Air Traffic Services)" zu errichtenden Flugverkehrskontrollzentrale erfolgen keine Kündigungen. Dennoch ausgesprochene Kündigungen sind rechtsunwirksam."
Geltungsbeginn
Der 49. Nachtrag tritt mit 31. Oktober 1999 in Kraft.
Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 27. September 1999
Für den Vorstand: |
Mag. Johann Zemsky |
Dkfm. Karl Just |
Dr. Johannes Seiringer |
Für die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten: |
Hans-Georg Dörfler |
Rudolf Randus |
Vorsitzender |
Zentralsekretär |