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Austro Control / 1. KV / Beilage

48. Nachtrag


Kollektivvertrag, mit welchem der 1. Kollektivvertrag für die bei der Austro Control GmbH beschäftigten Bediensteten, abgeschlossen am 1.12.1967, in der geltenden Fassung, wie folgt geändert wird:


Änderung XIV. Gehaltsordnung
Artikel XIV. Z 3 letzter Satz lautet:
"Dienstalterszulagen, die in anderen Verwendungsgruppen erreicht wurden, werden bei Überstellungen in eine höhere Verwendungsgruppe übernommen."


Änderung XIV. Gehaltsordnung
Artikel XIV. Z 4 lit c) lautet:
"c) Anerkennungs-Dienstalterszulagen, die in anderen Verwendungsgruppen erreicht wurden, werden bei Überstellungen in eine höhere Verwendungsgruppe übernommen. Ebenso werden die dafür erworbenen Wartejahre bei Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe angerechnet."


Änderung XIV. Gehaltsordnung
Im Artikel XIV. Z 6 werden nach der Tabelle folgende Sätze eingefügt:
"Besondere Dienstalterszulagen, die in anderen Verwendungsgruppen erreicht wurden, werden bei Überstellungen in eine höhere Verwendungsgruppe übernommen. Ebenso werden die dafür erworbenen Wartejahre bei Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe angerechnet."


Änderung Anhang I Verwendungsgruppenschema
Anhang I zum Teil 1 des Kollektivvertrages wird durch

folgenden Passus ersetzt:
"Die Festlegung des Ausbildungsprogramms und der Prüfungsordnung für die diversen Fachbereiche bleibt einer Betriebsvereinbarung vorbehalten."


Änderung Teil 2 Altersversorgungszuschuß
Der Artikel V. "Einschränkungsklausel" wird außer Kraft gesetzt.