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Austro Control / 1. KV / Beilage

47a. Nachtrag


Kollektivvertrag, mit welchem der 1. Kollektivvertrag für die bei der Austro Control GmbH beschäftigten Bediensteten, abgeschlossen am 1.12.1967, in der geltenden Fassung, wie folgt geändert wird:


Änderung IV Dienstzeit
Artikel IV, Einleitungsabsatz, Dienstzeit:
Nach dem 1. Satz wird folgender Passus eingefügt:
"Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit (§ 2 Abs. 1 Z. 1 und 2 AZG) mehr als sechs Stunden, so wird die gemäß § 11 ABs. 1 AZG einzulegende halbstündige Arbeitspause gehaltsrechtlich (einschließlich der Überstundenabrechnung) als Dienstzeit behandelt."


Änderung IV Dienstzeit
Artikel IV, Ziffer 1, Dienstzeit:
Nach dem 1. Satz wird folgender Passus eingefügt:
"Bei gleitender Arbeitszeit gemäß § 4b AZG kann die tägliche Normalarbeitszeit bis zu zehn Stunden betragen."


Geltungsbeginn
Der Nachtrag 47a tritt mit 1. Februar 1999 in Kraft.


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 31. Jänner 1999
Für den Vorstand:
Dkfm. Karl Just Dipl.Ing. Johann Rausch
Für die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
Hans-Geog Dörfler Rudolf Randus
Vorsitzender Zentralsekretär