Austro Control / 1. KV / Beilage
Nachtrag
zu den am 1.12.1967 abgeschlossenen freien Betriebsvereinbarungen zum Kollektivvertrag
Änderung XIV. Gehaltsordnung
Zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen im Namen der Republik Österreich und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund - Gewerkschaft der Post- und Telegraphenbediensteten - wird vereinbart, daß die Auszahlung der Bezüge nach dem Kollektivvertrag in Abänderung des Punktes XIV (1) lit. e jeweils am 15. eines jeden Monates anstelle des vorletzten Arbeitstages eines Monates erfolgt.
Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 5. April 1968
Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte |
Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft |
Unternehmungen im Namen der Republik Österreich |
der Post- und Telegraphenbediensteten |
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Für den Bundesminister: |
Der Vorsitzende: Der Zentralsekretär |