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Austro Control / 1. KV / Beilage

Nachtrag


zu den am 1.12.1967 abgeschlossenen freien Betriebsvereinbarungen zum Kollektivvertrag


Änderung XIV. Gehaltsordnung
Zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen im Namen der Republik Österreich und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund - Gewerkschaft der Post- und Telegraphenbediensteten - wird vereinbart, daß die Auszahlung der Bezüge nach dem Kollektivvertrag in Abänderung des Punktes XIV (1) lit. e jeweils am 15. eines jeden Monates anstelle des vorletzten Arbeitstages eines Monates erfolgt.


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 5. April 1968

Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft
Unternehmungen im Namen der Republik Österreich der Post- und Telegraphenbediensteten
Für den Bundesminister: Der Vorsitzende: Der Zentralsekretär