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Austro Control / 1. KV / Beilage

47. Nachtrag


Kollektivvertrag, mit welchem der 1. Kollektivvertrag für die bei der Austro Control GmbH beschäftigten Bediensteten, abgeschlossen am 1.12.1967, in der geltenden Fassung, wie folgt geändert wird:


Verwendungsgruppenschema, Gehalt
Die Gehaltsansätze der Verwendungsgruppen I bis XI werden um 1,7% erhöht.
Den Bediensteten der Verwendungsgruppe I bis IV wird eine einmalige Abschlagszahlung in Höhe von ATS 4.800,- gewährt.


Anlage II Zulagen und Entschädigungen
Die Funktions-, Exekutivdienst-, Schichtdienst-, Höhen-, VAS- sowie die Dienstaufsichtszulage für Chefflugberater und Flugdatenbearbeiter in Sonderverwendung werden ebenfalls um 1,7% erhöht.


Leistungsprämie
Den Bediensteten, die sich am 1.5.1998 in einem Dienstverhältnis zur Austro Control GmbH. befanden, wird eine Leistungsprämie in Höhe von 90% des am 1.5.1998 gebührenden Gehaltes gewährt.
Diese Leistungsprämien sind einmalige Zahlungen und stellen kein Präjudiz für die Zukunft dar.


Änderung VII. Urlaub
Der Artikel VII. URLAUB, Z. 6 lit. b) wird wie folgt geändert:
Zeiten eines Mutterschutz-Karenzurlaubes gemäß § 15 Mutterschutzgesetz, die während des aufrechten Bestehens des Dienstverhältnisses zur Austro Control GmbH verbracht werden, sind für die Abfertigung (Art. IX), das Jubiläumsgeld (Art. XV) sowie für Gehaltsvorrückungen als Dienstzeiten anzurechnen.


Unterzeichnungsprotokoll
Der 47. Nachtrag tritt mit 1. Mai 1998 in Kraft.
Wien, am 13. August 1998
Für den Vorstand
Dkfm. Karl Just Dipl.-Ing. Johann Rausch
Für die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
Hans-Georg Dörfler Rudolf Randus
Vorsitzender Zentralsekretär