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Austro Control / 1. KV / Beilage

29. Nachtrag


zum Kollektivvertrag für die beim Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigten Bediensteten:
Im Nachhang zu dem am 1. Dezember 1967 zwischen dem Bundeministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen im Namen der Republik Österreich einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Post- und Telegraphenbediensteten, andererseits abgeschlossenen Kollektivvertrag für die beim Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigten Bediensteten wird vereinbart:


Änderung XIV. Gehaltsordnung
a)
Die Tabelle in Art. XIV Z 2 a lit a) erhält mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1984 folgende Fassung:
Für die Zuerkennung von Bezügen der Verwendungsgruppe: Dienstzeit in der Verwendungsgruppe: Gesamtdienstzeit:
II bis V 6 Jahre 10 Jahre
VI bis VIII 8 Jahre 12 Jahre
IX 9 Jahre 14 Jahre
X 10 Jahre 18 Jahre


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 29. Juli 1985
Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr Österreichischer Gewerkschaftsbund,
im Namen der Republik Österreich Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
1010 Wien, Elisabethstraße 9 1010 Wien, Biberstraße 5
Für den Bundesminister: Der Vorsitzende: Der Zentralsekretär: