1. Bezugsrechtliche Bestimmungen
a)
Gehaltsansätze:
Die Gehaltsansätze der Verwendungsgruppen I bis XI werden mit Wirkung 1. Jänner 2008 um 3,2 % erhöht.
Den Bediensteten der Verwendungsgruppen I bis IV wird für das Jahr 2007 überdies eine einmalige Abschlagszahlung in Höhe von € 600,- gewährt. Diese ist im März 2008 zur Auszahlung fällig.
b)
Zulagen:
Nachstehende Zulagen, Entschädigungen und Vergütungen werden mit Wirkung 1. Jänner 2008 um 3,2 % erhöht:
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Funktionszulagen,
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Exekutivdienstzulage,
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Schichtdienstzulage,
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Höhenzulage,
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Dienstaufsichtszulage für Chefflugberater und Flugdatenbearbeiter in Sonderverwendung,
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VAS-Zulage,
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Nachtdienstentschädigung,
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Lehrer-, Prüfer-, Rating-, Simulatorvergütung,
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Familienzulage,
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Schmutzzulage,
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Cockpit- und Streckenerfahrungsflüge,
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Vergütungen für Piloten am Simulator.
c)
Leistungsprämie:
Den Bediensteten, auf die die Bestimmungen des 54. Nachtrages über den IFR-Movement Benefit nicht anzuwenden sind und die keine individuellen Bonusvereinbarungen abgeschlossen haben, wird für das Jahr 2007 eine Leistungsprämie in Höhe von 50 % des am 1. Dezember 2007 aufgrund ihrer Einstufung im Kollektivvertragsschema und ihrem Arbeitszeitausmaß gebührenden Grundgehaltes gewährt. Darüber hinaus wird demselben Kreis an Bediensteten eine Einmalzahlung für die Leistungen im Zuge des Projektes “ACG 2005” in Höhe von 1.500,- Euro im Verhältnis ihres Arbeitszeitausmaßes zuerkannt.
Für Bedienstete, die den Bestimmungen über die gegenständliche Leistungsprämie und die Einmalzahlung unterliegen und die im Laufe des Jahres 2007 aus der Austro Control GmbH ausgetreten sind bzw. sich im Laufe des Jahres in einer Karenzierung befunden haben, besteht ein aliquoter Anspruch. Als Berechnungsgrundlage ist bei Beendigung der Karenzierung im Laufe des Jahres 2007 das am 1. Dezember 2007 aufgrund der Einstufung im Kollektivvertragsschema gebührende Grundgehalt heranzuziehen, bei Austritten und Beginn der Karenzierung das für den letzten Monat vor dem Austritt bzw. der Karenzierung aufgrund der Einstufung im Kollektivvertragsschema gebührende Grundgehalt.
Die Leistungsprämien sind im März 2008 zur Auszahlung fällig.
Die Leistungsprämien sind einmalige Zahlungen und stellen kein Präjudiz für die Zukunft dar.
2. Rahmenrechtliche Bestimmungen
a)
Arbeitsgruppe “Gesundheitsprävention”
Die Vertragspartner werden kurzfristig Kollektivvertragsverhandlungen auf der Basis eines von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der AUSTRO CONTROL GmbH, und der beiden Gewerkschaften, vorzulegenden Vorschlages zum Thema „Gesundheitsprävention" aufnehmen. Der Vorschlag soll bis spätestens 30. September 2008 ausgearbeitet werden und alle Bediensteten betreffen, die nicht vom Wirkungsbereich der Betriebsvereinbarung betreffend Vorsorgekuren für Flugverkehrsleiter, in der jeweils geltenden Fassung, erfasst sind.
b)
IFR-Movement Benefit
Die im 54. Nachtrag festgelegten Auszahlungsbestimmungen für den IFR-Movement Benefit werden für das Jahr 2008 in der Weise abgeändert, dass als Bemessungsgrundlage die IFR-Movements des Juni 2008 durch die um die durchschnittliche Steigerungsrate der IFR-Movements des Jahres 2008 (ohne tatsächliche Steigerungsrate Juni 2008) erhöhten IFR-Movements des Juni 2007 ersetzt werden.
c)
Überstunden
Redaktionelle Anmerkungen
(Inkrafttreten mit 1. Februar 2008)
Für alle im ausübenden Flugverkehrskontrolldienst geleisteten auszuzahlenden Überstunden gebührt ab 1. Februar 2008 ab der 21. im jeweiligen Monat auszuzahlenden Überstunde der Überstundenzuschlag im doppelten Ausmaß des im Kollektivvertrag vorgesehenen Zuschlags.
d)
Arbeitsgruppe “Dienstzeitregelung für Radar-Flugverkehrsleiter”
Die Vertragspartner werden kurzfristig Kollektivvertragsverhandlungen auf der Basis eines von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der AUSTRO CONTROL GmbH, und der beiden Gewerkschaften, bis zum 15. Mai 2008 vorzulegenden Vorschlages zum Themenkreis „Dienstzeitregelung für Radar-Flugverkehrsleiter" aufnehmen.
e)
Betriebsvereinbarung betreffend Vorsorgekuren für Flugverkehrsleiter
Redaktionelle Anmerkungen
(Inkrafttreten mit 1. Jänner 2010)
Die Betriebsvereinbarung betreffend Vorsorgekuren für Flugverkehrsleiter wird mit Wirkung vom 1. Jänner 2010 in der Weise abgeändert, als im Punkt 2. Dauer und Zeitpunkt der Satz „In diesem Fall ist dafür jeweils eine Woche davon in Form von Gebührenurlaub zu verbrauchen." entfällt.
f)
Abfertigung bei Tod des Bediensteten
Punkt IX. Abfertigung wird bei Ziffer 3. Tod des Bediensteten um lit. d) ergänzt:
“Die Abfertigung Alt nach § 23 Abs. 6 AngG erhöht sich auf das volle Ausmaß, wenn im Zeitpunkt des Todes als gesetzliche Erben unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind. Sind zugleich sonstige unterhaltsberechtigte Erben vorhanden, gebührt der Erhöhungsbetrag ausschließlich den Kindern; für den gesetzlichen Hälfteanspruch gilt die gesetzliche Aufteilung.”
g)
Gehaltsvorschüsse und Geldaushilfen
In der Freien Betriebsvereinbarung vom 1. Dezember 1967 entfällt Punkt 4. Gehaltsvorschüsse.
Der Punkt 5. lautet wie folgt:
”Gehaltsvorschüsse für Wohnzwecke
Einem Bediensteten kann bei einer angerechneten Dienstzeit von mindestens drei Jahren bei Vorlage entsprechender Unterlagen ein unverzinslicher Gehaltsvorschuss für Wohnzwecke bis zur Höhe von maximal 6.000,- Euro gewährt werden. Die Rückzahlung hat in maximal 60 Monatsraten zu erfolgen.”
Der Punkt 6. lautet wie folgt:
”Geldaushilfen
Einem Bediensteten kann anlässlich der Geburt eines eigenen Kindes eine einmalige nicht rückzahlbare Geldaushilfe in Höhe von 110,- Euro gewährt werden.”
Der Punkt 8. wird um folgenden Satz ergänzt:
”Die Gesamtsumme der Kreditmittel wird für alle Bediensteten der Austro Control GmbH – unabhängig von der Kollektivvertragszugehörigkeit – mit 200.000,- Euro festgesetzt und jählrich um die festgelegte Gehaltsanpassung erhöht.”
h)
Verwendungsgruppenschema
Das Verwendungsgruppenschema wird durch das beiliegende ersetzt.
Es wird eine Kommission, bestehend aus Vertretern der AUSTRO CONTROL GmbH. und den beiden Gewerkschaften, geschaffen, die zweimal im Jahr zusammentritt und Anpassungen des Verwendungsgruppenschemas für die Aufnahme in den Kollektivvertrag vorbereitet.”
3. Inkrafttreten und Laufzeit
Der 57. Nachtrag tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft. Die Laufzeit dieses Nachtrages erstreckt sich bis inklusive 31. Dezember 2008.
Ausgenommen sind der Punkt 2. c) Überstunden (Inkrafttreten mit 1. Februar 2008) und der Punkt 2. e) Betriebsvereinbarung betreffend Vorsorgekuren für Flugverkehrsleiter (Inkrafttreten 1. Jänner 2010).