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Austro Control / 1. KV / Beilage / Lohn/Gehalt

59. Nachtrag

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten

KOLLEKTIVVERTRAG,

mit welchem der 1. Kollektivvertrag für die bei der Austro Control GmbH beschäftigten Bediensteten,
abgeschlossen am 1.12.1967,
in der geltenden Fassung, wie folgt geändert wird

(59. Nachtrag)
2. Rahmenrechtliche Bestimmungen


Änderung Art. X Auflösung des Dienstverhältnisses
a.  In Art. X Auflösung des Dienstverhältnisses, Pkt. 1 Kündigung, wird nach dem 1. Satz folgender Passus eingefügt:
Nach 25 Dienstjahren in der Austro Control verlängert sich die Kündigungsfrist um 1 Monat, danach alle 5 Jahre um einen weiteren Monat.


Änderung Art. XI Fortzahlung des Entgeltes bei Dienstverhinderung
b.  In Art. XI Fortzahlung des Entgeltes bei Dienstverhinderung wird nach der Tabelle folgender Passus eingefügt:
Für Bedienstete im Schichtdienst ist die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung aufgrund eines der o.a. Ereignisse, die nicht vorgeplant werden konnte, nach dem tatsächlichen Stundenausfall laut Dienstplan zu berechnen. Bei vorgeplanter Dienstverhinderung berechnet sich die Entgeltfortzahlung mit 8 Stunden, bei radarwertiger mit 6,5 Stunden.


Änderung Art. XIV Gehaltsordnung
c.  Im Art. XIV, Gehaltsordnung, Pkt. 5 Bezugszuerkennung wird die Wartezeit für die Zuerkennung der Bezüge für die Verw.Gr. IX und X verkürzt wie folgt:
Für die Zuerkennung von Bezügen der Verw.Gruppen: Kürzung Dienstzeit in der Verw.Gruppe: Kürzung Gesamtdienstzeit:
IX von 9 auf 7 Jahre von 14 auf 12 Jahre
X von 10 auf 8 Jahre von 18 auf 16 Jahre

Diese Regelung gilt ab 01.01.2010 nur für zukünftige Bezugszuerkennungen, d.h. jegliche Rückwirkung auf Bezugszuerkennungen vor dem 01.01.2010 wird ausgeschlossen.


3. Sonstige Regelungen
Zulagen und Entschädigungen
Die Lehrergebühr für die Abhaltung des Unterrichts außerhalb der Dienstzeit beträgt für die Dauer vom 01.01.2010 bis 31.12.2011 EUR 60,-- brutto pro Stunde. Die bis 31.12.2011 bestehende aktuelle Regelung für Lehrertätigkeiten von FVLs bleibt von dieser Regelung unberührt.
Ab 01.01.2012 wird die Lehrergebühr im Kollektivvertrag für alle Lehrertätigkeiten außerhalb der Dienstzeit mit EUR 75,-- festgesetzt.

Abschluss einer Betriebsvereinbarung betreffend eine funktionsbezogene Zulage für Supervisoren VFSS:
Die Regelung über eine funktionsbezogene Zulage für Supervisoren VFSS soll in einer Betriebsvereinbarung erfolgen. Die Kollektivvertragspartner werden unverzüglich entsprechende Verhandlungen aufnehmen. Es besteht Einvernehmen, dass die Regelung über eine funktionsbezogene Zulage für Supervisoren VFSS die bestehende Zulage des Kollektivvertrages ersetzen und in den Kollektivvertrag aufgenommen werden soll.