Austro Control / 1. KV / Beilage / Lohn/Gehalt
54. Nachtrag
Kollektivvertrag, mit welchem der 1. Kollektivvertrag für die bei der Austro Control GmbH beschäftigten Bediensteten, abgeschlossen am 1.12.1967, in der geltenden Fassung, wie folgt geändert wird.
2. Rahmenrechtliche Bestimmungen a) Art. IV Dienstzeit
Im Art. IV., Dienstzeit, wird die Z. 3 lit. d) 2. Absatz geändert und lautet nunmehr wie folgt:
”Der Schichtdienstplan kann jeweils mit Wirksamkeit von 1., 10. und 20. eines Monats geändert werden.
Solche Änderungen sind dem betroffenen Bediensteten jeweils 5 Tage vor dem ersten geänderten Dienst mitzuteilen.”