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Austro Control / 1. KV / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
Abgeschlossen am 01.12.1967, Stand 01.01.2014.
Dieser Teil 1 des Kollektivvertrages tritt an dem Monatsersten in Kraft, der dem Tage der Kundmachung der gem. § 1 Abs. 5 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 erforderlichen Verordnung der Bundesregierung folgt.


Geltungsdauer
Dieser Teil 1 des Kollektivvertrages wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines Kalendermonats mit eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Während der Kündigungsfrist sollen Verhandlungen zwecks Erneuerung des gegenständlichen Vertrages aufgenommen werden.


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Gehälter um 2,0 %


Zulagen/Zuschläge
z. B. Funktionszulagen, Exekutivzulage, Schichtzulage, Höhenzulage etc.


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstundenzuschläge:
Als Überstunde gilt jede vom Dientgeber oder dessen Bevollmächtigten ausdrücklich angeordnete Dienstzeit, welche nicht schon im Dienstplan vorgesehen ist, sowie jede Überschreitung des in Artikel IV Ziffer 3 lit. b) genannten Ausmaßes von 10 Stunden bzw. jede nach 3 Kalendermonaten nicht ausgeglichene Mehrstunde.
Die Überstundenvergütung und einem Zuschlag. Die Grundlage für die Berechnung des Grundstundengehaltes ist 1/157 des Gehaltes nach Anhang I.
Der Überstundenzuschlag beträgt an Werktagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr 50 %, in der Zeit von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr 100 %.
An Samstagen, Sonntagen, sowie an Werktagen, die gemäß Ziffer 5 dieses Artikels als Sonntage gelten, beträgt der Überstundenzuschlag 100 %.
Nähere Informationen siehe KV-Langfassung.


Kündigungsfristen
Für die Kündigung gelten die diesbezüglichen Bestimmungen des Angestelltengesetzes. Der Dienstgeber kann das Dienstverhältnis nur mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres durch vorgängige Kündigung lösen.
Nach 25 Dienstjahren in der Austro Control verlängert sich die Kündigungsfrist um 1 Monat, danach alle 5 Jahre um einen weiteren Monat. Wenn eine Änderung des Arbeitsumfanges, der Organisation des Dienstes oder der Arbeitsbedingungen eine Kündigung notwendig macht, ist diese im Fall von Bediensteten, welche im Zeitpunkt der beabsichtigten Beendigung des Dienstverhältnisses das 50. Lebensjahr vollendet und bereits 10 Jahre in einem Dienstverhältnis zum Bundesamt für Zivilluftfahrt oder zur Austro Control zugebracht haben, nicht mehr zulässig.

Nähere Informationen siehe KV-Langfassung.


Entgelt bei Arbeitsverhinderung außerhalb des Krankenstandes
Bei angezeigtem und nachträglich nachgewiesenem Eintritt nachstehender Familienangelegenheiten ist jedem Bediensteten eine Freizeit ohne Schmälerung seines monatlichen Entgeltes zu gewähren.
z. B. Eheschließung, Tod, Geburt

Nähere Informationen und Außmaß der Freizeit siehe KV-Langfassung.


Probezeit
Ein Monat.