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Ausländische Luftverkehrsgesellschaften in Ö / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, PapierAlternativtitel: KV Ausländische Airlines


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.01.2020


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Die IST-Gehälter der Angestellten, die derzeit ein Gehalt unter der Stufe 6 beziehen, werden mit 1.1.2020 um 0,9 % maximal bis zur Stufe 6 erhöht.
  • Zusätzlich werden 1,0 % der Gehaltssumme derjenigen Angestellten, die derzeit ein Gehalt unter dem Endwert der Stufe 6 beziehen. gemäß den Richtlinien laut § 19 des KV individuelle maximal bis zur Stufe 6 verteilt.
  • In den Erhöhungen nach den Punkten 1 und 2 sind die 1,2 % für den Ersatz der Stufensprünge enthalten.
  • Alle Vollzeitmitarbeiter, die 2019 ein Gehalt auf Stufe 6 oder darüber erhielten, bekommen für 2020 einen Einmalbetrag von brutto 1.400,00 Euro. Teilzeitmitarbeiter erhalten davon einen aliquoten Anteil.
  • Alle Vollzeitmitarbeiter, die noch keinen Anspruch auf die 6. Urlaubswoche haben, erhalten zwei Freizeittage/Jahr. Alle Vollzeitmitarbeiter, die Anspruch auf die 6. Urlaubswoche haben, erhalten einen Freizeittag/Jahr. Teilzeitangestellten gebührt jener Anteil des Freizeittages, der dem Anteil der Teilzeitbeschäftigung im Verhältnis zur Vollzeit entspricht.
  • Die Erhöhungen werden rückwirkend mit 1.1.2020 wirksam und sind wie die Einmalzahlung spätestens bis 30.4.2020 nachzuverrechnen.
  • Dieser Abschluss gilt für den Zeitraum 1.1.2020-31.12.2020.
  • Die Verhandlungen für 2021 sollen im 4. Quartal 2020 aufgenommen werden.


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • € 1.576,06 (VWG 1)
  • € 1.637,79 (ab VWG 2)


Zulagen/Zuschläge
Nachtschichtzulage


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Kündigungsfristen
Angestellte, die das 2. Dienstjahr noch nicht vollendet haben, können jeweils zum 15. oder Letzten eines Monats gekündigt werden. Ab dem 3. Dienstjahr kann die Kündigung nur mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres vorgenommen werden.
Im Übrigen gelten für die Kündigung und vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses die diesbezüglichen Bestimmungen des Angestelltengesetzes.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Überstundenabgeltungsanspruch muss binnen 4 Monaten nach dem Tag der Überstundenleistung geltend gemacht werden, da ansonsten der Anspruch erlischt.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Sonderzahlung Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss
  • Jubiläumsgeld